Antiterror-Regelungen wurden verlängert

5. November 2015 | Innen und Recht

Heute hat der Bundestag die Verlängerung der Befristung von Vorschriften nach den Terrorismusbekämpfungsgesetzen beschlossen. Die Vorschriften zur Auskunftseinholung bei Luftfahrtunternehmen, Kreditinstituten und Telekommunikationsdiensten waren bis Januar 2016 befristet und werden nun bis zum 10. Januar 2021 verlängert.

Der internationale djihadistische Terrorismus ist nach wie vor eine globale Bedrohung für das friedliche Zusammenleben und die zentrale Herausforderung für unsere Sicherheitsbehörden. Durch die hunderten Personen aus Deutschland, die sich speziell in Syrien und dem Irak an Kampfhandlungen beteiligen, wächst das Gefährdungspotenzial in Deutschland weiter erheblich. Aus diesem Grund war es richtig und wichtig, die Nachrichtendienste weiter mit geeigneten, erforderlichen und angemessenen Aufklärungsbefugnissen auszustatten.

Der Evaluierungsbericht unabhängiger Wissenschaftler des Instituts für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation zeigte auf, dass die Befugnisse durch die Dienste in der Vergangenheit immer maßvoll und verantwortungsbewusst genutzt wurden. Der Ausgleich zwischen Freiheit und Sicherheit ist auch bei einer weiteren Verlängerung gewahrt. Vor Ablauf der neuen Frist wird eine weitere Evaluierung erfolgen.

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