Aufgaben des Beauftragten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für den demografischen Wandel

13. Oktober 2015 | Demografie

Der demografische Wandel ist eine Herausforderung, die alle Lebensbereiche betrifft. Daher ist er auch eine Querschnittsaufgabe für alle Politikfelder. In der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gibt es eigens einen Beauftragten für den demografischen Wandel, der damit beschäftigt ist, die Veränderungen nutzbringend zu gestalten. 

Darüber hinaus haben die mit dem Thema befassten Berichterstatter der Fraktion einen Gesprächskreis gegründet, um sich abzustimmen und die Umsetzung des Koalitionsvertrags in den relevanten Punkten zu begleiten. Auch mit dem Koalitionspartner, der SPD-Bundestagsfraktion, hat die Unionsfraktion einen Dialog in die Wege geleitet.

Gleichzeitig wäre es wünschenswert, wenn die Parlamentarier intensiver am Dialogprozess der Bundesregierung beteiligt würden: Bisher sind nur in einer von zehn Arbeitsgruppen Mitglieder des Deutschen Bundestages vertreten.

Wachstum und Wohlstand

Eine der Folgen des demografischen Wandels ist der Fachkräftemangel, mit dem die Wirtschaft kämpft. Gerade kleinere und mittlere Unternehmen stehen häufig in einem Konkurrenzkampf um gut ausgebildete Arbeitnehmer. Daher müssen Berufsausbildung und Meisterbrief weiter gefördert werden. Keinesfalls dürfen wir uns darauf verlassen, dass die demografische Entwicklung über Migration – sei es durch Zuwanderer oder durch Flüchtlinge – verbessert oder das Problem mangelnder Fachkräfte so gelöst werden kann. Vielmehr müssen wir uns darauf konzentrieren, einheimische Arbeitsuchende, etwa Langzeitarbeitslose, Jugendliche ohne Berufsqualifizierung oder Frauen, die von einer Teilzeit- in eine Vollzeitbeschäftigung wechseln wollen, in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

Die Unionsfraktion setzt sich außerdem dafür ein, dass junge Familien Beruf und Kinder besser vereinbaren können. Dazu wurden im letzten Jahr wichtige Meilensteine gesetzt: So hilft das ElterngeldPlus jungen Familien, für die Betreuung der Kleinkinder eine Auszeit vom Beruf zu nehmen. Gleichzeitig hat die Koalition die Länder und Kommunen beim Ausbau der Kindertagesbetreuung unterstützt – allein bis 2014 mit 5,4 Milliarden Euro. Ab diesem Jahr stehen jährlich 845 Millionen Euro für den Betrieb von Kinderkrippen und Tagespflegestellen zur Verfügung. Die Familienpflegezeit gibt Berufstätigen größeren Spielraum, der Verantwortung für die häusliche Pflege ihrer Familienmitglieder nachzukommen. So werden Familienstrukturen gestärkt und eine gute Betreuung sichergestellt.

Ein vorrangiges Ziel ist auch, die Anzahl älterer Arbeitnehmer weiter zu steigern. Die Zahl der Erwerbstätigen im Rentenalter hat sich im Zeitraum von 2001 bis 2011 nahezu verdoppelt. Dieser positive Trend muss fortgesetzt werden. Das vor der parlamentarischen Sommerpause beschlossene Präventionsgesetz trägt dazu bei, indem es die Gesundheitsförderung im Lebensumfeld stärkt. Attraktive Weiterbildungsangebote ermöglichen besonders Menschen mittleren und höheren Alters, mit den Veränderungen in ihrem Arbeitsumfeld kontinuierlich Schritt zu halten. Der arbeitsrechtliche Rahmen muss die entsprechende Flexibilität dafür bieten. Wer nicht länger arbeiten kann oder will, leistet durch bürgerschaftliches Engagement und im Ehrenamt seinen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt. Voraussetzung dafür ist eine neue Wertschätzung der Stärken älterer Menschen. In dem reichen Wissens- und Erfahrungsschatz der Älteren liegt ein großes Kapital.

Mit ihrem Festhalten an der schwarzen Null setzt die Fraktion Zeichen für Generationengerechtigkeit. Gerade angesichts des demografischen Wandels darf die Politik den nächsten Generationen keine Schuldenberge hinterlassen.

Ländlicher Raum

Der ländliche Raum soll trotz starker Abwanderungstendenzen lebenswert bleiben. Im Rahmen des Nachtragshaushalts wurde eine zusätzliche Stärkung des ländlichen Raums beschlossen. Finanzschwache Kommunen wurden mit über sieben Milliarden Euro entlastet. Weitere fünf Milliarden Euro stellt der Bund in den Jahren 2015 bis 2018 zur Stärkung der Investitionskraft der Kommunen zur Verfügung. Das Versorgungsstärkungsgesetz schafft Anreize für junge Ärzte, sich im ländlichen Raum niederzulassen, und wirkt so der Unterversorgung entgegen. Die Mietpreisbremse mildert den Druck der Lebenshaltungskosten in den wachsen Großstädten. Damit wird ein wichtiger Beitrag zu gleichwertigen Lebensverhältnissen in Stadt und Land geleistet.

Nachhaltiges Wachstum erfordert leistungsfähige Infrastrukturnetze, die nicht nur den Anforderungen von Wirtschaft und Verkehr, sondern auch den sich ändernden Bevölkerungs- und Siedlungsstrukturen Rechnung tragen müssen. Im Bundesverkehrswegeplan 2015 wird daher neben der wirtschaftlichen Entwicklung auch die Bevölkerungsprognose berücksichtigt. Mit dem flächendeckenden Ausbau von hochleistungsfähigem Breitbandinternet werden die  Voraussetzungen für die Teilhabe an der modernen Informationsgesellschaft geschaffen. Vor allem in der rasant fortschreitenden Digitalisierung liegen große Chancen für unser Land: Eine digitale Verwaltung mit attraktiven Bürgerdiensten, innovative Mobilitätsangebote bis hin zum autonomen Fahren oder der Ausbau der Telemedizin sind nur einige Beispiele.

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