Ausgleich zwischen Freiheit und Sicherheit

16. Oktober 2015 | Innen und Recht

Der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz zur Einführung einer Speicherfrist und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten verabschiedet.

Der Handel mit Kinderpornografie, die Verabredung sowie die Begehung schwerer Straftaten im Bereich der organisierten Kriminalität sowie der Zusammenschluss zu terroristischen Vereinigungen ist ohne Telekommunikation nicht denkbar. Das Verbrechen nutzt die moderne Kommunikation sehr erfolgreich und vor allem ohne dass die Sicherheitsbehörden die Möglichkeit haben, entsprechende Netzwerke aufzudecken. Bisher waren jedoch unsere Sicherheitsbehörden oftmals außen vor, da entsprechende Kommunikationsdaten bei den Anbietern aufgrund uneinheitlicher Speicherfristen nicht mehr vorlagen. Es war daher dringend notwendig, den Strafverfolgungsbehörden geeignete und zeitgemäße Instrumente an die Hand zu geben. Auch mit Blick auf die momentane Sicherheitslage können wir nicht länger auf die Verkehrsdatenspeicherung verzichten, denn sie ist ein starker Beitrag zur inneren Sicherheit unseres Landes. Ich bin froh, dass dies letztlich auch unser Koalitionspartner eingesehen hat.

Sicherheit und Freiheit schließen sich nicht aus, sondern bedingen einander. Das Gesetz wahrt deshalb strikt den Grundrechtsschutz und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Die strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofes werden berücksichtigt. Die Verbindungsdaten werden nur in einem klar vorgegebenen und eng begrenzten Rahmen bei den Telekommunikationsanbietern gespeichert und nur im Falle des konkreten Verdachts von den Sicherheitsbehörden abgerufen. Standortdaten der mobilen Kommunikation dürfen nur vier Wochen gespeichert werden. So wird die Erstellung umfassender Bewegungsmuster Verdächtiger verhindert. Alle übrigen Kommunikationsdaten werden für zehn Wochen gespeichert. Der Katalog der Straftaten ist auf besonders schwere Taten beschränkt.

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