Austausch zum Bundesteilhabegesetz

18. Juli 2016 | Wahlkreis

Das Bundesteilhabegesetz ist eines der großen sozialpolitischen Vorhaben der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode. Das Ziel lautet, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen zu verbesseren und ihnen mehr Selbstbestimmung zu ermöglichen. Mit diesem Gesetz führen wir die Eingliederungshilfe aus dem „Fürsorgesystem“ der Sozialhilfe heraus und entwickeln sie weiter zu einem modernen Teilhaberecht.

Im Maria-Augsten-Haus, einem Wohnheim für Menschen mit seelischer Erkrankung und einer therapeutischen Werkstatt, traf ich mich mit dem Vorstand der Stadtmission Nürnberg, der Einrichtungsleitung und Heimbewohnern, um über den im Frühjahr veröffentlichten Referentenentwurf zum Bundesteilhabegesetz zu diskutieren. Meinen Gesprächspartnern war es ein wichtiges Anliegen, dass die spezifischen Probleme und Bedarfe von Menschen mit psychischen und seelischen Erkrankungen im neuen Gesetz weiterhin Berücksichtigung finden. Probleme bereitet insbesondere der neue Behindertenbegriff. Er legt neun Kriterien der persönlichen Einschränkung fest, von denen eine behinderte Person eine gewisse Anzahl erfüllen muss, um leistungsberechtigt zu sein. Hier besteht die Sorge, dass diese Kriterien auf die Gruppe chronisch psychisch kranker Menschen nur schwer anzuwenden sind. Darüber hinaus besteht viel Unklarheit über Detailfragen im Leistungsrecht wie behinderungsbedingte Mehraufwendungen, Kostenvorbehalte und Leistungspauschalen.  

Zu allen diesen Punkten lautete eine Botschaft. die ich im Gespräch mit dem Vorstand immer wieder zum Ausdruck brachte:  Niemand wird durch das neue Gesetz schlechter gestellt. Der Kreis der Leistungsberechtigten wird nicht eingeengt. Leistungen, die im geltenden Recht als angemessen angesehen werden, sollen auch nach dem neuen Recht angemessen sein. Genau so lauten die zentralen Leitlinien des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Ich werde mich dafür einsetzen, dass der Maßstab, den das Ministerium verkündet hat, auch eingehalten wird. Für die Anregungen und Anliegen der Stadtmission danke ich recht herzlich und werde diese in den anstehenden parlamentarischen Beratungen einbringen.

 

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