Demografiepolitische Bilanz der 18. Wahlperiode

13. September 2017 | Demografie

Die demografische Entwicklung ist eine der großen Herausforderungen für Politik und Gesellschaft. In dieser Legislaturperiode haben wir viel erreicht.

Als Union haben wir viele richtige Weichen gestellt und stets bewiesen, dass wir die einzige Partei sind, die ernsthaft für die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse eintritt und dabei den ländlichen Raum nicht vergisst.

Den erfolgreichen Weg werden wir auch in den nächsten Jahren weitergehen und dabei insbesondere den Fokus auf die Aktivierung aller Potentiale zur Fachkräftesicherung sowie den Chancen der Digitalisierung legen.

Auszüge der Bilanz der 18. Wahlperiode:

Viele Jugendliche verlassen die Schule ohne Abschluss. Viele schaffen auch  den Übergang in die berufliche Ausbildung nicht unmittelbar oder gar nicht. Sowohl im Hinblick auf die Fachkräftesicherung und die Nutzung aller Potentiale als auch der Vermeidung von Altersarmut ist es von besonderer Bedeutung, dem entgegen zu wirken. Hier setzt die Initiative Bildungsketten an. Ziel ist es, Jugendliche bereits in der Schulzeit individuell zu fördern. Die Schülerinnen und Schüler sollen möglichst direkt nach der Schule eine Ausbildungsstelle antreten können.

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist uns als Union ein wichtiges Anliegen. Dafür setzten wir auf den Dreiklang aus finanzieller Sicherheit, Zeit für Familien und guter Betreuungsinfrastruktur. Dies sind wichtige Voraussetzungen, damit Paare ihre Kinderwünsche realisieren und eine partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbsarbeit und familialen Aufgaben möglich ist.

In der laufenden Legislaturperiode hat der Bund die Länder beim Ausbau, dem Betrieb und der Verbesserung der Kinderbetreuung mit über 6 Mrd. Euro unterstützt. Mit dem im April 2017 beschlossenen Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung wurde ein weiteres Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 – 2020“ auf den Weg gebracht, mittels dem die gemeinsame Finanzierung der Investitionskosten von Bund und Ländern für 100.000 zusätzliche Plätze für Kinder bis zum Schuleintritt geschaffen wird. Dafür werden weitere 1,126 Milliarden Euro vom Bund zur Verfügung gestellt.

Mit dem Bundesprogramm „KitaPlus“ werden seit Januar 2016 zukunftsfähige Konzepte für bedarfsgerechte Betreuungszeiten gefördert. Der Fokus liegt auf Betreuungszeiten vor 8 Uhr und nach 16 Uhr.

Gesundheit und Prävention sind wichtig. Daher haben wir 2015 mit dem Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention einen Fokus auf die Gesundheitsförderung im direkten Umfeld – Kita, Schule, Arbeitsplatz, Pflegeheim – gelegt. Dem gelten auch die Weiterentwicklung der Früherkennungsuntersuchungen und die Verbesserung des Impfschutzes aller Altersgruppen.

Eine Herausforderung ist die Gesundheitsversorgung in der Fläche. Daher haben wir mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz und dem Krankenhausstrukturgesetz die Weichen für eine gut erreichbare und hochwertige medizinische Versorgung in Stadt und Land gelegt.

Auf die Herausforderung der Fachkräftesicherung im Gesundheitswesen haben wir mit dem Gesetz zur Reform der Pflegeberufe reagiert und wichtige Weichen für eine zukunftsfähige und qualitativ hochwertige Pflegeausbildung in der Kranken-, Kinder- und Altenpflege gestellt. Durch die demografische Entwicklung der fortschreitenden Lebenserwartung und der Zunahme an Personen Das Pflegeberufsgesetz ist ein wichtiger Baustein zur Aufwertung der Pflege und Verbesserung der pflegerischen Versorgung.

Mit den drei Pflegestärkungsgesetzen haben wir nicht nur eine umfassende Modernisierung der sozialen Pflegeversicherung eingeleitet, sondern zusätzlich die finanzielle Basis gestärkt. Zudem ist es uns mit den Pflegestärkungsgesetzen gelungen, die Personalausstattung in den Pflegeeinrichtungen spürbar zu verbessern und die Attraktivität der Arbeit in der Pflege gestärkt, indem wir die gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen haben, die die Zahlung von angemessenen Löhnen in der Pflege fördern. Ein wichtiger Baustein, um den Personalanforderungen durch den demografischen Wandel gerecht zu werden.

Das Drei-Säulen-Modell aus gesetzlicher Rente, betrieblicher und privater Vorsorge sowie ein gerechter Interessenausgleich zwischen den Generationen bleiben für uns Leitbild.

In dieser Legislaturperiode haben wir mit dem Flexirentengesetz Möglichkeiten geschaffen, um die Weiterbeschäftigung über die Regelaltersgrenze hinaus attraktiver zu machen für diejenigen, die länger im Berufsleben bleiben wollen. Neben der Flexibilisierung der Arbeit bis zur Regelaltersgrenze und einem flexibleren Teilrenten- und Hinzuverdienstrecht haben wir Leistungen zur Prävention und Reha gestärkt und das Weiterarbeiten über die Altersgrenze hinaus attraktiver gestaltet, indem die Möglichkeit besteht, die Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung zu aktivieren. Damit werden zusätzliche Rentenansprüche generiert und die Möglichkeit geschaffen, die finanzielle Situation der Rentnerinnen und Rentner zu verbessern.

Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz zielen wir insbesondere auf eine stärker Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge auch in kleinen und mittelständischen Betrieben sowie bei Geringverdienern.

Geringverdiener profitieren zudem durch die Anhebung des Regelsatzes der Riester-Förderung sowie der Einführung eines Freibetrages in der Grundsicherung in Höhe von 202 Euro, der nicht auf staatliche Leistungen angerechnet wird. Damit steigern wir nicht nur die Attraktivität der privaten und betrieblichen Vorsorge, insbesondere bei Geringverdienern, sondern tragen zur Vermeidung von Altersarmut und damit der sozialen Sicherung im Alter bei.

 

 

 

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