Flexiblere Übergänge für ältere Arbeitnehmer

12. November 2015 | Demografie

Zusätzlich zu den bereits durchgesetztes Regelungen im Rentenpaket wurde nun ein weiterer Grundstein für einen flexibleren Verbleib im Erwerbsleben geschaffen. Die Beendigung von auf die Regelaltersgrenze befristeten Arbeitsverträgen kann bereits – gegebenenfalls auch mehrfach, hinausgeschoben werden. Darauf aufbauend, haben die Fraktionen von CDU/CSU und SPD in dieser Woche einen Entschließungsantrag auf den Weg gebracht, der weitere Schritte in Richtung eines verbesserten rechtlichen Rahmens für flexiblere Übergänge vom Erwerbsleben in den Ruhestand skizziert.

Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden in Zeiten des wachsenden Fachkräftemangels für die Betriebe und die Gesamtwirtschaft zunehmend wertvoller. Immer mehr Menschen sind daran interessiert, nach Erreichen der Regelaltersgrenze und dem Eintritt in die Rente eine Tätigkeit auszuüben. Nach geltendem Recht zahlen Arbeitgeber bei Beschäftigung eines Rentners den Arbeitgeberanteil der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Ein rentenrechtlicher Vorteil erwächst hieraus für den Beschäftigten nicht.

Um einen stärkeren Anreiz zu setzen, parallel zum Rentenbezug wieder einer Tätigkeit nachzugehen, sollen die gezahlten Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung zukünftig eine Erhöhung der Rente des Beschäftigten bewirken. Die Deutsche Rentenversicherung wird einmal im Jahr die Anzahl der erwirtschafteten Entgeltpunkte feststellen. Die Rente erhöht sich dann um den jeweils entsprechenden Betrag. Altersvollrentnern wird es damit ermöglicht, ihre Rente weiter zu aufzubessern. Damit auf diesem Wege nicht lediglich nur Mini-Anwartschaften aufgebaut werden, soll von der Neuregelung nur derjenige Rentner profitieren, der den Arbeitgeberbeitrag freiwillig um seinen eigenen Arbeitnehmeranteil aufstockt (Opt-In).

Für uns ist es ein wichtiges Signal an Arbeitgeber, dass sie einen Anreiz erhalten, den Fachkräftebedarf auch dadurch zu sichern, dass ältere Menschen auch neben der Rente weiterhin beschäftigt werden und ihr Fachwissen dem Betrieb erhalten bleibt. Der isolierte Arbeitgeberbeitrag zur Arbeitslosenversicherung bei Beschäftigung nach der Regelaltersgrenze soll deshalb befristet für fünf Jahre entfallen.

Zur Vermeidung von Frühverrentungsanreizen hält die Arbeitsgruppe es für geboten, grundsätzlich an Hinzuverdienstgrenzen festzuhalten. Allerdings soll das geltende Hinzuverdienstrecht durch eine flexible Anrechnungsregelung vereinfacht werden. Künftig soll der Mehrverdienst jenseits der für die Vollrente geltenden Hinzuverdienstgrenze von 450 Euro bis zu einer Obergrenze in Höhe des vorherigen Bruttogehalts zu 40% auf die Rente angerechnet werden. Oberhalb der Obergrenze wird das Einkommen vollständig angerechnet.

Mit dem Rentenpaket haben die Fraktionen von CDU/CSU und SPD im Deutschen Bundestag wichtige Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Namentlich die Mütter-Rente, Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente sowie die demografiefeste Ausgestaltung des Rehabudgets. Insofern tragen drei von vier Vorhaben aus dem Rentenpaket die Handschrift der Union.

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