Gesetz zur Hospiz- und Palliativversorgung – Sterben in Würde

5. November 2015 | Innen und Recht

Mit dem Gesetz zur finanziellen Verbesserung wird die ambulante und stationäre Versorgung sterbender Menschen damit künftig verbessert und flächendeckend ausgebaut. Dieser Ausbau ist eine Notwendigkeit, damit Menschen an den Orten, an denen sie ihre letzte Lebensphase verbringen, gut versorgt und begleitet werden können. Nicht nur körperliche Schmerzen müssen in der letzten Lebensphase bei Schwerstkranken gelindert werden, sondern auch eine soziale und psychische Begleitung muss Ziel einer ganzheitlichen Versorgung sein. Es geht darum, am Lebensende nicht allein zu sein, sondern begleitet zu werden und Menschen Angst vor Schmerzen zu nehmen. Menschen müssen in ihrer letzten Lebensphase nicht an unerträglichen Schmerzen leiden. Die Palliativmedizin und die Sterbebegleitung können einen erheblichen Beitrag leisten, dem Sterbenden unerträgliche Schmerzen zu lindern und die Angst vor dem Leiden und der Einsamkeit zu nehmen. Eine gute Hospiz- und Palliativversorgung machen den Wunsch nach Suizidbeihilfe überflüssig.

Wir als CSU setzen uns bereits lange für einen weiteren und zügigen Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung ein. Der Gesetzentwurf zur Hospiz- und Palliativversorgung, den wir maßgeblich vorangetrieben haben, ist eine wichtige Grundlage für die Verbesserung und den Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland. Der Gesetzentwurf betont zu Recht den Wert und die Bedeutung der Hospiz- und Palliativversorgung. Sie gehört in die Mitte der Gesellschaft. Die Arbeit der vielen ehrenamtlich und hauptamtlich Engagierten, Ärzten und Palliativmedizinern wird hierdurch gestärkt und unterstützt. Zur Stärkung der Hospiz- und Palliativversorgung in Pflegeheimen und Krankenhäusern wird Sterbebegleitung ausdrücklicher Bestandteil des Versorgungsauftrags der sozialen Pflegeversicherung. Künftig werden Krankenkassen bei stationären Hospizen für Erwachsene 95 Prozent, statt bisher 90 Prozent übernehmen. Schwerstkranke Menschen und deren Angehörige haben des Weiteren einen Anspruch auf Beratung durch ihre Krankenkasse über Palliativ- und Hospizleistungen.

Mit den Maßnahmen werden viele Forderungen und das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Der Gesetzentwurf schließt die Lücke in der Versorgung Schwerstkranker und Sterbender, das begrüße ich sehr.

Weitere Beiträge zu dieser Kategorie:

Skip to content