Hass im Internet eindämmen

30. Juni 2017 | Innen und Recht

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz hat heute der Deutsche Bundestag beschlossen. CDU/CSU haben heute Anbieter großer sozialer Netzwerke wie Facebook verpflichtet, ein effektives transparentes Beschwerdemanagement gegen Hassnachrichten und sonstige rechtswidrige Inhalte einzuführen. Wir sorgen dafür, dass Plattformen Beschwerden schnell und umfassend bearbeiten und strafbare Inhalte zügig löschen müssen. Andernfalls droht ein saftiges Bußgeld von bis zu fünf Millionen Euro.

Das Gesetz ist nötig, weil die Zahl menschenverachtender, sprachlich verrohter Beiträge in sozialen Medien täglich steigt. Es werden Bedrohungen, Verunglimpfungen, extremistische Inhalte sowie Aufrufe zu Straf- und Gewalttaten verbreitet. Dagegen setzen CDU und CSU mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz ein wichtiges politisches Signal für Rechtsstaatlichkeit und gutes gesellschaftliches Miteinander.

Zugleich achten wir darauf, dass die Meinungsfreiheit nicht unter die Räder kommt. Wir haben durchgesetzt, dass das Gesetz für ein System der regulierten Selbstregulierung geöffnet wird. Damit können die Plattformen ihre Prüf- und Löschpflichten auf eine neutrale Stelle übertragen. So verhindern wir, dass die Plattformen im Zweifelsfall zuviel löschen, um Bußgeldern zu entgehen. Das haben wir bereits im Januar vorgeschlagen, Minister Maas hatte das zunächst nicht aufgreifen wollen. Auch indem die Union dafür gesorgt hat, dass die starre Löschfrist von sieben Tagen für „einfach“ rechtswidrige Inhalte nur noch „in der Regel“ einzuhalten ist, leistet sie einen Beitrag dafür, dass die sozialen Medien Maß und Mitte einhalten.

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