Integration ist Verpflichtung

30. Mai 2016 | Innen und Recht

Heute war der Bundesinnenminister Thomas de Maizière zu Gast bei den Arbeitskreisen Innen und Arbeit und Soziales der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag und stellte den Entwurf des Integrationsgesetzes vor.

Der intensive und vertrauensvolle Austausch mit dem Bundesinnenminister zeigt deutlich, dass die Koalition mit dem Integrationsgesetz die Integration in Deutschland nach dem Prinzip des Forderns beim Einleben gestaltet. Eigeninitiative und Integrationsbereitschaft werden gefördert, Integrationsverweigerung hingegen wird nicht hingenommen.

Das Angebot an Integrations- und Sprachkursen wird erheblich verbessert und ausgebaut. Außerdem wird der Zugang zum Arbeitsmarkt gefördert, Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können durch 100.000 zusätzliche Arbeitsgelegenheiten einen schnellen Einblick in den deutschen Arbeitsmarkt erhalten.

Integrationsleistungen werden nicht nur angeboten, sondern deutlich eingefordert, gegebenenfalls können sogar Leistungen gekürzt werden. Dadurch wird klar gemacht: Integration ist eben nicht nur Angebot, sondern eine Verpflichtung für alle, die neu in unser Land kommen und hier, wenn auch nur auf Zeit, leben wollen.

Ohne Integrationsleistungen wird es auch kein dauerhaftes Bleiberecht mehr geben. Die Zeiten, in denen eine Niederlassungserlaubnis ohne eigene Leistungen einfach „ersessen“ werden konnte, sind vorbei.

Auch die Möglichkeit, anerkannten Schutzberechtigen den Wohnsitz vorzuschreiben, wird erheblich zur besseren Integration durch Vermeidung von Gettobildung beitragen. Damit wird eine wesentliche Forderung der CSU-Landesgruppe endlich umgesetzt.

Das Gesetz bietet Integrationsanreize, da Integrationswillige belohnt und Integrationsverweigerer mit Sanktionen belegt werden können.

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