Keine Werbung für Schwangerschaftsabbrüche

23. März 2018 | Innen und Recht

Das Werbeverbot muss aufrecht erhalten bleiben. Es geht um den verfassungsrechtlich gewährleisteten Schutz des ungeborenen Lebens, der für mich weitaus schwerer wiegt als das Interesse von Ärzten für Schwangerschaftsabbrüche zu werben. Das ungeborene Leben hat als einzigen Schutz die Verpflichtung der Mutter an einer staatlichen, von wirtschaftlichen Interessen freien Beratung teilzunehmen. Das ist die politische und verfassungsrechtliche Bedingung der geltenden – liberalen – Fristenlösung. Einer solchen Beratungspflicht widerspräche es in rechtlicher und faktischer Hinsicht diametral, wenn gleichzeitig eine nicht-regulierte Werbung für die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen erlaubt würde. Niemand will Frauen sachlichen Informationen vorenthalten. Es gibt sie bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, bei Beratungsstellen und im persönlichen Arzt-Patientinnen-Verhältnis.

Der Schwangerschaftsabbruch ist nur in Ausnahmefällen zulässig und keine alltägliche Dienstleistung. Daher ist eine vorherige Beratung zwingend. Wer jedoch für den Abbruch wirbt, erweckt genau den Eindruck, dass es hier um etwas Banales geht. Daher gehörten die Beratung und der Schutz des ungeborenen Lebens weiterhin in den Mittelpunkt. Wir stehen für den Schutz des ungeborenen Lebens.

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