Klare Kante gegen Paralleljustiz

11. Januar 2018 | Innen und Recht

Der Bundesgerichtshof hat heute die Freisprüche des Landgerichts Wuppertal in Sachen „Sharia-Police“ aufgehoben.

Ich begrüße es, dass der Bundesgerichtshof die Freisprüche im Strafverfahren gegen die selbsternannte „Sharia-Police“ aufgehoben hat. Wenn selbsternannte Sittenwächter durch unsere Straßen ziehen, ist dies ein Angriff auf das staatliche Gewaltmonopol. Eine solche Aushöhlung unserer Rechtsordnung durch ‚Friedensrichter‘ oder eine ‚Scharia-Polizei‘ werden wir nicht zulassen. Die CSU im Bundestag steht für einen durchsetzungsfähigen und starken Rechtsstaat. Das Rechtsprechungs- und Gewaltmonopol liegt beim deutschen Staat. Einer Paralleljustiz treten wir daher entschlossen entgegen.

 

Hintergrund:

In Wuppertal unternahm eine Gruppe von Männern, die sich selbst als „Sharia Police“ ausgab, einen nächtlichen Rundgang durch die Innenstadt mit dem Ziel, junge Muslime davon abzuhalten, Spielhallen, Bordelle oder Gaststätten aufzusuchen und Alkohol zu konsumieren und stattdessen dazu zu bewegen, einen Lebensstil nach den Vorstellungen des Korans zu führen und eine Moschee zu besuchen. Dabei trug ein Teil der Gruppe orangene Warnwesten mit der Aufschrift „Sharia Police“. Das Landgericht Wuppertal hatte die Männer freigesprochen und einen Verstoß gegen das Uniformverbot verneint.

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