Kompromiss zur Wahlrechtsreform

26. August 2020 | Allgemein, Bundestag, Wahlkreis

Mit dem gestern am späten Abend gefundenen Kompromiss zum Wahlrecht zeigt die große Koalition Handlungsfähigkeit. Wie die meisten Kompromisse wirkt er nicht aufregend. Aber er wird unserem gemeinsamen Ziel gerecht, eine Vergrößerung des Bundestages unbedingt zu verhindern. Schon bei den Wahlen 2021 können Listen- und Überhangmandate verrechnet werden und bis zu drei Überhangmandate bleiben unausgeglichen. Eine wissenschaftlich begleitete Kommission wird eine tiefgreifende Reform mit einer moderaten Reduzierung der Wahlkreise bis spätestens 2023 erarbeiten.

Die Einigung mit der SPD ist ein enorm wichtiger Schritt, bei dem beide Seiten Zugeständnisse gemacht haben. Der Ball liegt jetzt bei der Opposition. Ich hoffe, sie hat den Ernst der Lage erkannt und stellt sich der Reform nicht in den Weg.

Mit der Neuregelung hat sich die CSU durchgesetzt. Sie hatte von Anfang an auf den Erhalt der engen Beziehung zwischen Abgeordneten und Wahlkreisen gepocht. Die Geduld der letzten Monate hat sich nun ausgezahlt: Die Direktwahl bleibt unverrückbarer Eckpfeiler unseres Wahlrechts. Der SPD-Vorschlag, bei dem Abgeordnete trotz Direktwahl ihr Mandat verlieren hätten können, hat ebenso eine Absage erfahren wie der gemeinsame Vorschlag von Grünen, FDP und
Linken, der bundesweit 49 Wahlkreise ersatzlos gestrichen hätte.

Die nun gefundene Lösung dagegen garantiert weiterhin ein unmittelbares Verhältnis von Abgeordneten und ihren Wahlkreisen.

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