Länder sind jetzt in der Pflicht

25. September 2015 | Innen und Recht

Beim Flüchtlingsgipfel im Bundeskanzleramt am 24.09.2015 wurden nochmals weitreichende finanzielle Hilfen für die Länder beschlossen. Im kommenden Jahr erhalten diese eine monatliche Pauschale in Höhe von 670 Euro je Flüchtling. Des Weiteren wurden Leistungen in Höhe von 500 Mio. Euro für den sozialen Wohnungsbau und 350 Mio. Euro für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge beschlossen.

Es muss aber deutlich sein, dass die Länder am Zug sind, endlich nun ihren eigenen Verpflichtungen nachzukommen. Schließlich kann die geforderte weitere Verkürzung der Verfahrensdauer beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nur eine Entspannung der Situation mit sich bringen, wenn die Länder ihrerseits ihre Verwaltungsgerichte personell ausreichend ausstatten und rechtskräftige Abschiebungen durchführen.

Die neu beschlossenen Regelungen zur Verteilung und Aufnahme der Asylbewerber müssen ebenfalls von allen Ländern umgesetzt werden. Die bisher fehlende innerdeutsche Solidarität muss endlich wieder hergestellt werden.

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