Mehr Rechte für Jobcenter

16. September 2016 | Innen und Recht

Nach Berichten über anerkannte Flüchtlinge, die in ihrer Heimat – trotz angeblicher Verfolgung – Urlaub machen, besteht dringend Klärungsbedarf. Dazu ein Ausschnitt aus einem Interview mit der Bayerischen Staatszeitung vom 16.09.2016:

 

„Michael Frieser, der asylpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Bundestag, hat kein Verständnis für ein solches Verhalten: „Das stinkt zum Himmel, da schaudert es einen.“ Klar, absolute Ausnahmen – etwa, wenn ein naher Angehöriger im Sterben liegt – könne es immer geben, so Frieser. Bei mehrwöchigen Reisen dagegen lege der Verdacht nahe, dass etwas mit den angegebenen Fluchtgründen nicht stimmen könne.

Wichtig sei, fordert Michael Frieser, dass zum einen die Jobcenter bei Flüchtlingen – anders als bei deutschstämmigen Kunden – künftig fragen dürfen, wohin die Urlaubsreise geht, und zum anderen diese Informationen dann an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auch weitergeben dürfen. Beides ist nämlich derzeit noch rechtlich verboten. Die Mitarbeiter dürfen keine Daten austauschen – und zwar kurioserweise, obwohl mit Frank-Jürgen Weise einunddieselbe Person an der Spitze der beiden Bundesbehörden steht. Überspitzt gesagt: Was Weise als BA-Chef erfährt, darf er als BAMF-Chef nicht wissen.“

Den vollständigen Artikel finden Sie auf der Website der Bayerischen Staatszeitung

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