Prämien für freiwillige Ausreisen

4. Dezember 2017 | Innen und Recht

Ausreisepflichtige, die sich bis Februar zu einer freiwilligen Ausreise entscheiden, sollen zusätzliche Prämien erhalten. 

Bundesinnenminister Thomas de Maizière kündigte bei freiwilligen Ausreisen bis Ende Februar eine Wohnkostenhilfe für die ersten zwölf Monate im Herkunftsland an. Die Aktion „Dein Land. Deine Zukunft. Jetzt!“ soll auf drei Monate begrenzt bleiben.

Ausreisepflichtige haben hier kein Bleiberecht und keine Zukunft. In ihrem Land hingegen werden sie gebraucht. Wenn wir den Menschen helfen, sich in ihrem Heimatland eine Existenz aufzubauen, leisten wir einen Beitrag gegen Armutsmigration.

Freiwillige Ausreisen sind für alle Beteiligten vorzugswürdig und sollten deswegen gefördert werden. Abschiebungen sind mit Zwang und hohen Kosten verbunden; Leistungen für freiwillige Ausreisen mit Perspektiven.

Wichtig und richtig ist es, dass die Aktion zeitlich begrenzt ist, damit nur Menschen angesprochen werden, die sich bereits in unserem Land befinden. Sonst könnte sie sich zu einem Fehlanreiz auswachsen.

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