Reform stärkt Rechte der Künstler

13. September 2018 | Innen und Recht

Das EU-Parlament hat die Reform des Urheberrechts beschlossen. Konkret heißt das: Zum einen sollen durch die automatische Vorabprüfung hochgeladener Inhalte per Filter, etwa bei Youtube, mögliche Urheberrechtsverletzungen geprüft werden. Und zum anderen haben sich die Verleger mit ihrem Leistungsschutzrecht durchgesetzt, das Plattformen wie Google News künftig verpflichtet, Lizenzen für das Anzeigen von Pressetexten zu erwerben.

 Wir haben damit klar die Rechte der Künstler und Kreativen gestärkt. Mit dem Artikel 13 etwa haben wir die Grundlage geschaffen, dass urheberrechtlich geschütztes Material nicht einfach unbezahlt hochgeladen werden darf. Künftig müssen Lizenzen abgeschlossen werden und es muss die Erlaubnis eingeholt werden, dass das Material auf den jeweiligen Seiten bleiben kann. Das gibt den Verlagen mehr finanziellen Spielraum, vermehrt Redakteure einzustellen und ihre Recherche einerseits und ihre Kreativen andererseits zu stärken.

Die Schwelle, ab der eine Online-Plattform unter diesen Artikel 13 fallen soll, sind 20 Millionen Euro Jahresumsatz. Es trifft also die Großen der Branche. Im nächsten Schritt müssen wir die großen Suchmaschinenanbieter noch verpflichten, auch dort voll Steuern zu bezahlen, wo sie vermarkten.

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