Rückführungen nach Syrien prüfen

29. November 2017 | Innen und Recht

Es ist verantwortbar, Syrer wieder in ihre Heimat zurückzuführen, wenn die Sicherheitslage in Syrien es zulässt. Schon heute kehren Syrer freiwillig in ihr Heimatland zurück.

Rückführungen nach Syrien sind nicht per se, etwa aufgrund einer landesweit hohen Gefährdungslage, ausgeschlossen. Eine neue Bewertung der Lagebeurteilung wird entscheiden, ob Rückführungen möglich sein werden. Dies gilt insbesondere für Straftäter und Gefährder.

Ich begrüße daher den Vorschlag der Unionsinnenminister, den Abschiebestopp für Syrer zunächst nur bis Ende Juni 2018 zu verlängern. Der bisherige Abschiebestopp nach Syrien ist bereits Ende September 2017 ausgelaufen.

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