Spielraum der Russenmafia einengen!

14. Juli 2016 | Innen und Recht

Osteuropäische Einbrecherbanden richten nicht nur materiellen Schaden bei den Betroffenen an. Viele Opfer fühlen sich nach einem Einbruch in ihren eigenen vier Wänden nicht mehr sicher. Wir müssen strikter gegen solche Delikte vorgehen. Der minder schwere Fall beim Wohnungseinbruchsdiebstahl gehört abgeschafft. Dafür sollte der einfache Wohnungseinbruchsdiebstahl in die Vorschriften zur Telefonüberwachung aufgenommen werden, um bisher nicht erkannte Strukturen aufzudecken und neue Ermittlungsansätze zu schaffen.

Das Bundeslagebild der Organisierten Kriminalität in Deutschland zeigt für 2014, dass insgesamt 40 OK Verfahren mit fast 600 Tatverdächtigen gegen russisch-eurasische OK-Gruppierungen geführt wurden. Es wird immer schwieriger, die bereits bestehenden Strukturen der Diebe im Gesetz in Deutschland zu zerschlagen. Die sogenannten Diebe im Gesetz sind die Paten in der Russenmafia. Für viele von ihnen ist das Gefängnis bei uns nur ein Urlaubsort. Sie koordinieren die Täter vor Ort. Bei einem Teil der Tatverdächtigen handelt es sich um Asylbewerber. Sie nutzen die Verfahrensdauer aus, um ungehindert Verbrechen zu verüben. Hier würde das Instrument der sicheren Herkunftsstaaten helfen. Durch das beschleunigte Verfahren, die Wohnplicht in der Aufnahmeeinrichtung und die eingeschränkte Leistungspflicht für vollziehbar Ausreisepflichtige würden Verbrecher, die tatsächlich kein Asyl suchen, abgeschreckt. Die Blockadehaltung der Grünen bei der Einstufung solcher Länder schafft ein Einfallstor für Kriminelle und schadet der Akzeptanz der weit überwiegenden Mehrheit der rechtstreuen Schutzsuchenden. Länder wie Georgien würden die Einstufung begrüßen, denn sie sähen die Kriminellen auch lieber in ihren Gefängnissen als geduldet bei uns.

Organisierte Banden fallen Strafverfolgern besonders bei Delikten wie Wohnungseinbrüchen auf. Die „Diebe im Gesetz“ sind eine verschworene Bruderschaft. Sie wurden in Stalins Straf- und Arbeitslagern gegründet. Neben Russen gehören ihnen Abchasier, Georgier, Kaukasier und Turkmenen an – alles Ethnien des früheren Vielvölkerstaates Sowjetunion. Acht bis zehn Prozent der Insassen in deutschen Justizvollzugsanstalten sind russischsprachig oder russischstämmig, umgerechnet rund 5000 Personen.

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