Start der AnkER-Zentren

1. August 2018 | Innen und Recht

Am heutigen Mittwoch starten die ersten AnkER-Zentren in Bayern. Bayern ist damit Vorreiter und sendet ein wichtiges Signal. Weitere Bundesländer sollten dem Beispiel schnell folgen.

Das Konzept, das für Ankunft, kommunale Verteilung, Entscheidung und Rückführung steht, sieht die zentrale Unterbringung von Asylantragsstellern vor und trägt damit zu einer Optimierung des Asylverfahrens bei. Die Zentren ermöglichen ein schnelles, effizientes und sicheres Asylverfahren – einschließlich Rückkehrberatung, freiwilliger Rückkehr oder Rückführung – durch Bündelung von Kompetenzen von Bund, Ländern und Kommunen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge , die Bundesagentur für Arbeit, Jugendämter, Justiz- und Ausländerbehörden werden dort vertreten sein. Asylbewerber sollen für die gesamte Dauer ihrer Antragsprüfung untergebracht werden. Jedoch nicht länger als in der Regel 18 Monate beziehungsweise bei Familien mit minderjährigen Kindern nicht länger als sechs Monate. Erst nach einem positiven Asylbescheid erfolgt die Zuteilung auf die Kommunen. Es ist wichtig, diejenigen, die keine Bleibeperspektive in Deutschland haben, besser von denen zu unterscheiden, die in Deutschland Schutz suchen. Bei Jenen, deren Antragen abgelehnt wurde, soll die Ausreisepflicht unmittelbar aus den Zentren durchgesetzt werden.

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