Steuererleichterung für Gastronomen und mehr Kurzarbeitergeld

23. April 2020 | Allgemein, Bundestag, Innen und Recht

Im Koalitionsausschuss hat die CSU weitere Corona-Hilfen durchgesetzt

Wir haben im Bundestag bereits in der letzten Sitzungswoche das größte Solidaritätspaket seit der Wiedervereinigung verabschiedet –mit einem Volumen von 1,4 Billionen Euro. Jetzt legen wir noch einmal nach und haben uns am Mittwoch im Koalitionsausschuss auf weitere Maßnahmen verständigt.

Wir haben durchgesetzt, dass vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 für Speisen in Restaurant nur 7 statt wie bisher 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig werden. So ermöglichen wir unseren Gastwirten gute Startbedingungen, wenn sie wieder öffnen dürfen.

Wir erhöhen die Liquidität im Mittelstand. Wer bereits für das Jahr 2019 steuerliche Vorauszahlungen geleistet hat, kann davon zukünftig Geld zurückbekommen, indem ein Teil der Gewinne aus 2019 pauschal als Verlustvortrag aus 2020 geltend gemacht und von den Vorauszahlungen abgezogen werden kann.

Längerer Bezug von Arbeitslosengeld

Während dieser Krise haben Arbeitslose schlechtere Chancen, eine neue Arbeit zu finden. Deshalb haben wir für diejenigen, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld zwischen dem 1. Mai und dem 31. Dezember 2020 enden würde, die Bezugsdauer um drei Monate verlängert.

Höheres Kurzarbeitergeld

Arbeitnehmer, die ihre Arbeitszeit um mindestens 50 Prozent reduzieren mussten, bekommen ab dem 4. Monat: 70 Prozent (77 Prozent in Haushalten mit Kindern) und ab dem 7. Monat 80 Prozent bzw. 87 Prozent Kurzarbeitergeld. Diese Regelungen gelten bis zum 31. Dezember 2020.

Wir verbessern auch die Hinzuverdienstmöglichkeiten beim Kurzarbeitergeld. Wer während der Kurzarbeit eine Beschäftigung aufnimmt, muss sich das dabei verdiente Geld nicht auf das Kurzarbeitergeld anrechnen lassen, solange er insgesamt nicht mehr verdient als mit seinem bisherigen regulären Nettoeinkommen.

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