Gemeinsame Taten statt Vorwürfe

30. September 2015 | Innen und Recht

Es ist nun Zeit in einer gemeinsamen Kraftanstrengung des Bundes und der Länder die beschlossenen Maßnahmen auch umzusetzen, statt sie zu zerreden.

Die geforderte weitere Beschleunigung der Asylverfahren durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kann nur Entlastung bringen, wenn auch die Länder ihre Verwaltungsgerichte wie in Bayern personell so ausstatten, dass sie der Klagewelle abgelehnter Asylbewerber Herr werden können. Auch muss die innerdeutsche Verteilung der Flüchtlinge optimiert werden, damit nicht einige Länder die Hauptlast tragen.

Die Abschiebung von Nicht- Schutzbedürftigen ist angesichts der Rekordzahlen von Flüchtlingen unabdingbar. Hier muss das Verfahren dringend vereinfacht werden. Menschen, denen unter keinen Umständen ein Bleiberecht in unserem Land zusteht, dürfen nicht unter Ausnutzung ausufernder Verwaltungsvorschriften Kapazitäten für Schutzbedürftige blockieren.

Momentan sind bei Abschiebungen die kommunale, die Länder- und die Bundesebene mit mehreren Behörden wie den Ausländerbehörden der Länder, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und der Bundes- und Länderpolizei involviert. Der beschlossene Gesetzentwurf hat zum Ziel, die Asylverfahren zu beschleunigen und die Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern und Flüchtlingen zu erleichtern. Dazu beteiligt der Bund sich strukturell, dauerhaft und dynamisch an den Kosten, die durch die Aufnahme der Asylbewerber entstehen. Auch werden Leistungen für den sozialen Wohnungsbau erhöht.

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