
Gesetzentwurf zur Beihilfe zum Suizid vorgelegt
Heute haben wir, eine Gruppe von Abgeordneten aus allen Fraktionen des Deutschen Bundestages, einen gemeinsamen Gesetzentwurf zum Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zum Suizid vorgelegt.
In unserem vorgelegten Gesetzentwurf „Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ schlagen wir die Einführung der Strafbarkeit der geschäftsmäßigen d.h. der auf Wiederholung angelegten Förderung zum assistierten Suizid vor.
Wir haben in sorgfältiger Beratung und mit Unterstützung sachkundiger Expertinnen und Experten einen Gesetzentwurf erarbeitet, der in moderater Weise das Thema Suizidbeihilfe regelt, ohne auf der einen oder auch der anderen Seite zu weit zu gehen. Unser Gruppenantrag beinhaltet, auch im Gegensatz zu angekündigten Entwürfen anderer Gruppen, weder weitreichende neue Strafbarkeiten wie ein Totalverbot noch lässt er eine Öffnungsklausel für eine Ausweitung des ärztlich assistierten Suizids zu. Hierbei berücksichtigen wir das enge Näheverhältnis in Familien, indem wir Angehörige und nahestehende Personen, die als Teilnehmer selbst nicht geschäftsmäßig handeln, von der Strafbarkeit ausnehmen.
Der Änderungsbedarf resultiert daraus, dass in Deutschland Fälle zunehmen, in denen Vereine oder einschlägig bekannte Einzelpersonen die Beihilfe zum Suizid regelmäßig beispielweise durch die Gewährung, Verschaffung oder Vermittlung eines tödlichen Medikamentes anbieten. Dadurch droht eine gesellschaftliche Normalisierung, ein Gewöhnungseffekt an solche geschäftsmäßigen Formen des assistierten Suizids einzutreten. Insbesondere alte und/oder kranke Menschen können sich dadurch zu einem assistierten Suizid verleiten lassen oder gar direkt oder indirekt gedrängt fühlen, die ohne die Verfügbarkeit solcher Angebote eine solche Entscheidung nicht erwägen, geschweige denn treffen würden.
Diese Entwicklungen beunruhigen mich. Ich will nicht, dass sich Menschen unter Druck gesetzt fühlen. Solchen nicht notwendig kommerziell orientierten, aber geschäftsmäßigen, also auf Wiederholung angelegten Handlungen ist deshalb zum Schutz der Selbstbestimmung und des Grundrechtes auf Leben auch mit den Mitteln des Strafrechts entgegenzuwirken.
Den Kern der fraktionsübergreifenden Gruppe, die den Gesetzentwurf erarbeitet hat, bilden Michael Brand MdB (CDU/CSU), Kerstin Griese MdB (SPD), Kathrin Vogler MdB (DIE LINKE), Harald Terpe MdB (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN), Michael Frieser MdB (CDU/CSU), Eva Högl MdB (SPD), Halina Wawzyniak MdB (DIE LINKE), Elisabeth Scharfenberg MdB (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN), Dr. Claudia Lücking-Michel MdB (CDU/CSU), Ansgar Heveling MdB (CDU/CSU).
Den vollständigen Gesetzentwurf finden Sie hier:

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