
Kinderehen in Zukunft nichtig
Die Koalition hat sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen Kinderehen geeinigt.
Ehen mit Kindern unter 16 Jahren sollen künftig nichtig sein. Damit wird das Anliegen der Union aufgegriffen, Kinder ohne die Notwendigkeit eines langwierigen Anfechtungsverfahrens sofort aus ihrer Lage zu befreien. Denn Kinder unter 16 Jahren können sich noch nicht für eine Ehe entscheiden. Sie gehören in die Schule und müssen die Chance auf Bildung und damit auf ein selbstbestimmtes Leben erhalten. Solche Kinderehen sind für mich gleichbedeutend mit Zwangsehen und müssen ausnahmslos unterbunden werden.
Bei Ehen mit Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren hingegen müssen wir differenzieren. Unter bestimmten Voraussetzungen waren bisher auch bei uns Eheschließungen ab 16 Jahren gestattet. Wenn eine strenge Prüfung ergibt, dass eine einvernehmliche Bindung besteht, sollten wir Eheleute nicht trennen, weil vielleicht ein halbes Jahr fehlt. Hier ist das Aufhebungsverfahren, das eine gerichtliche Prüfung beinhaltet, der richtige Weg.
Nachdem wir lange genug auf den Gesetzentwurf warten mussten, darf keine weitere Zeit verschwendet werden, damit schnellst möglichst Rechtssicherheit herrscht.

Weitere Beiträge zu dieser Kategorie:
Antiterror-Regelungen wurden verlängert
Heute hat der Bundestag die Verlängerung der...
Gesetzesänderung schützt unser nationales Kulturgut
In dieser Woche hat das Bundeskabinett den...
Transitzonen: Keine Zeit fürs Taktieren
Die Einrichtung von Transitzonen an der Grenze...
Integrationsvereinbarungen in der Fläche einführen
Das am vergangenen Sonntag beschlossene...
Kosten für Flüchtlinge stellen Länder und Kommunen auf harte Probe
Die Kosten für Flüchtlinge werden 2016...
Akzeptanz der Bürger darf nicht überstrapaziert werden
Nachrichten von...
Ausgleich zwischen Freiheit und Sicherheit
Der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz zur...
Asylpaket – Fehlanreize werden gesenkt
Das Asylpaket ist die richtige und notwendige...
Transitzonen sind eine sinnvolle Maßnahme
Transitzonen sind ein sinnvoller Teil eines...