Kinderehen sind nicht zu rechtfertigen

4. November 2016 | Innen und Recht

Auf ihrem Parteitag hat die CSU einen Leitantrag zum Kampf gegen den politischen Islam vorbereitet, der sich klar gegen Kinderehen positioniert. 

Der Politische Islam motiviert islamische Gesellschaftsteile dazu, rigoros Lebens- und Gesellschaftsmodelle aus islamischen Herkunftsländern beizubehalten und auszuleben und rechtfertigt so auch Kinderehen. Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, die SPD Politikerin Aydan Özoguz hingegen lehnt ein pauschales Verbot ab. Die Warnungen von Frau Özoguz, dass dem Kind ohne Ehemann das soziale Abseits droht oder Unterhaltansprüche verloren gehen könnten, sind einfach nur zynisch.

Bei der Debatte um den Umgang mit Kinderehen müssen ausschließlich das Kindeswohl und der Schutz unserer Rechtsordnung im Vordergrund stehen.  Hier geht es nicht um monetäre Ansprüche, sondern um die Schulbildung, die Zukunft und die Chance der Kinder auf ein gleichberechtigtes Leben. In unserem Land sind Unterhaltsansprüche im Übrigen nicht nur ehelichen Kindern vorbehalten und Minderjährige werden natürlich von den Jugendämtern betreut und nicht ihrem Schicksal überlassen.

Konflikte mit unserer Rechts- und Kulturordnung dürfen nicht mit Unterhalts- oder Erbansprüchen gerechtfertigt werden und im schlimmsten Fall zu einer Legalisierung fortgesetzten Kindesmissbrauchs führen. In Deutschland werden wir weder Kinderehen noch Mehrehen akzeptieren. Junge Mädchen brauchen Bildung– keinen Ehemann.“

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