
Rückführungen nach Syrien prüfen
Es ist verantwortbar, Syrer wieder in ihre Heimat zurückzuführen, wenn die Sicherheitslage in Syrien es zulässt. Schon heute kehren Syrer freiwillig in ihr Heimatland zurück.
Rückführungen nach Syrien sind nicht per se, etwa aufgrund einer landesweit hohen Gefährdungslage, ausgeschlossen. Eine neue Bewertung der Lagebeurteilung wird entscheiden, ob Rückführungen möglich sein werden. Dies gilt insbesondere für Straftäter und Gefährder.
Ich begrüße daher den Vorschlag der Unionsinnenminister, den Abschiebestopp für Syrer zunächst nur bis Ende Juni 2018 zu verlängern. Der bisherige Abschiebestopp nach Syrien ist bereits Ende September 2017 ausgelaufen.

Weitere Beiträge zu dieser Kategorie:
Antiterror-Regelungen wurden verlängert
Heute hat der Bundestag die Verlängerung der...
Gesetzesänderung schützt unser nationales Kulturgut
In dieser Woche hat das Bundeskabinett den...
Transitzonen: Keine Zeit fürs Taktieren
Die Einrichtung von Transitzonen an der Grenze...
Integrationsvereinbarungen in der Fläche einführen
Das am vergangenen Sonntag beschlossene...
Kosten für Flüchtlinge stellen Länder und Kommunen auf harte Probe
Die Kosten für Flüchtlinge werden 2016...
Akzeptanz der Bürger darf nicht überstrapaziert werden
Nachrichten von...
Ausgleich zwischen Freiheit und Sicherheit
Der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz zur...
Asylpaket – Fehlanreize werden gesenkt
Das Asylpaket ist die richtige und notwendige...
Transitzonen sind eine sinnvolle Maßnahme
Transitzonen sind ein sinnvoller Teil eines...