 
			Urlaub von Flüchtlingen in Herkunftsländern
Medien berichten von kurzzeitigen Rückreisen von Flüchtlingen aus dem Südwesten Deutschlands in ihre Herkunftsländer.
Reist ein Schutzberechtigter zum Urlaub in den Verfolgerstaat, muss er sofort seinen Schutzstatus hierzulande verlieren. Hierzu ist die Rechtslage klar. Ein Problem war bisher jedoch die Datenübermittlung, das wir bereits mit dem Gesetz zur Durchsetzung der Ausreisepflicht angegangen sind. Jetzt sind die deutschen Behörden im In- und Ausland zum Informationsaustausch verpflichtet.
Die SPD hat in den Verhandlungen verhindert, dass weitere Behörden, wie die Nachrichtendienste, einbezogen werden. Die Union wird sich auch weiterhin dafür einsetzen. Weitere Verbesserungen sind auch auf EU-Ebene notwendig. Bisher sind die Voraussetzungen zur Aberkennung des Schutzstatus in so einem Fall zu restriktiv. Die derzeitigen Verhandlungen zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems sollten für Verbesserungen genutzt werden.
 
			Weitere Beiträge zu dieser Kategorie:
Unser Konzept für einen neuen Wehrdienst im Detail
Vor einem Monat hat sich das Bundeskabinett auf...
Turboeinbürgerung abgeschafft.
Wie versprochen haben wir die von der Ampel...
Koalitionsausschuss – wichtige Weichenstellungen für unser Land!
Nach rund acht Stunden Beratungen hatte sich der...
Nach dem Haushalt ist vor dem Haushalt!
Erst letzte Woche konnten wir im Bundestag den...
Gent-Festival: Antisemitismus in Reinform
Die Münchner Philharmoniker wurden aus dem Gent...
Kein Laufsteg für Provokateure!
Wir haben in den letzten Jahren immer wieder...
Deutsche Verteidigungsfähigkeit konsequent erhöhen
Mit den intensiven Angriffen auf Städte in der...
Wahl der Richter für das Bundesverfassungsgericht – eine herbeigeschriebene Katastrophe
Heute wollten wir den hervorragenden Juristen...
Haushaltsentwurf zur Modernisierung des Landes
Am Dienstag wurden im Bundeskabinett der 2....
 
					







