
Ein entscheidender Schritt im Kampf gegen den islamistischen Terrorismus
Mit dem von der Bundesregierung beschlossenen Bundeskriminalamt-Gesetz wird ein entscheidender Schritt im Kampf gegen den islamistischen Terrorismus unternommen. Dadurch erhält das Bundeskriminalamt (BKA) wichtige Befugnisse, die die Überwachung von Gefährdern erheblich erleichtern werden. Unter anderem soll das BKA für Gefährder Aufenthalts- und Kontaktverbote erlassen und diese mit Hilfe einer elektronischen Fußfessel überwachen können. Mit der Regelung im BKA-Gesetz wird eine wichtige Forderung der CSU-Landesgruppe umgesetzt. Zuletzt haben wir auch bei unserer Klausurtagung in Seeon im Januar 2017 nicht nur gefordert, verurteilte Extremisten umfassender durch elektronische Fußfesseln zu überwachen, sondern auch im präventiven Bereich die Möglichkeit von z.B. Meldeauflagen zu schaffen. An der Regelung im BKA-Gesetz sollten sich künftig auch die Länder orientieren und zügig entsprechende Regelungen in ihren Landespolizeigesetzen schaffen. Bayern handelt hier bereits und ergänzt das Polizeiaufgabengesetz. Die anderen Länder müssen nun schnell diesem Vorbild folgen.

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