Mehr Schutz für Bürger und Sicherheitskräfte
In dieser Woche wurden im Deutschen Bundestag zwei Gesetzesentwürfe in erster Lesung beraten, die zur Erhöhung der Sicherheit für unsere Bürger beitragen werden.
Der Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Berlin sowie die bekanntgewordenen Taten in U-Bahnhöfen haben einmal mehr verdeutlicht, dass Videoüberwachung für die Strafverfolgung entscheidend sein kann. Es darf nicht sein, dass unsere Sicherheitsbehörden auf zufällig vorhandene private Aufnahmen zur Aufklärung von Straftaten angewiesen sind. Zudem dient Videoüberwachung auch der Abschreckung von potentiellen Tätern. Mit dem Videoüberwachungsverbesserungsgesetz haben wir heute einen Vorschlag unseres Bundesinnenministers beraten, der den Einsatz dieser Technik an öffentlich zugänglichen Anlagen wie Einkaufszentren und Sportstätten für die Betreiber solcher Anlagen erleichtert. Die Regelung wurde vom Bundesinnenminister bereits in seinem Maßnahmenkatalog vom 11. August 2016 – unter anderem in Reaktion auf den Amoklauf in einem Einkaufszentrum in München – vorgeschlagen.
Mit einem weiteren Gesetz soll die Fahndungsarbeit der Polizei durch automatische Kennzeichenlesegeräte erleichtert werden. Die Bundespolizei erhält dadurch eine wichtige Befugnis, um besser nach gesuchten Fahrzeugen und Insassen fahnden zu können. Die Fahndungsintensität kann dadurch insbesondere im Hinblick auf grenzüberschreitende Kriminalität erhöht werden. Mit dem Einsatz von sogenannten Bodycams soll die Gewalt gegen Polizeibeamte eingedämmt werden, gleichzeitig wird dadurch die Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten erleichtert.
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