Am heutigen Freitag haben wir das sogenannte Infrastruktur-Zukunftsgesetz beschlossen. Wir leiten damit einen echten Paradigmenwechsel bei der Planung und Genehmigung von Verkehrsinfrastrukturprojekten ein. Sanierungs-, Neu- und Ausbaumaßnahmen bei Straßen, Schienen und Wasserstraßen sollen künftig deutlich schneller umgesetzt werden können. Die grundsätzliche Idee: Wir stellen wesentliche Verkehrsinfrastrukturprojekte in das überragende öffentliche Interesse. In Abwägungsentscheidungen erhalten sie damit Vorrang vor anderen Belangen. Von dieser Änderung profitieren alle Verkehrsträger gleichermaßen:  Ob der Ausbau von Rastanlagen, Ersatzneubauten von Brücken oder vierspurigen Bundesstraßen, die Elektrifizierung von Bahnstrecken oder der Ausbau von Flughäfen und Wasserstraßen.

Zudem sollen die Verfahren einfacher und effizienter werden, indem zum Beispiel Verfahrensdopplungen entfallen und Planfeststellungsverfahren nur noch digital durchgeführt werden. Ebenfalls werden umweltrechtliche Erleichterungen vorgesehen, insbesondere durch die Gleichstellung von Naturkompensationen und Ersatzgeld, wodurch Konflikte zwischen Verkehrsinfrastrukturvorhaben und Umweltbelangen einfacher aufgelöst werden können. Dadurch entstehen mehr Tempo, Verlässlichkeit und Planungssicherheit beim Ausbau und Erhalt der Verkehrsinfrastruktur. Wir stellen damit auch sicher, dass das zusätzliche Geld aus dem Sondervermögen tatsächlich zügig in unsere Infrastruktur fließen kann.

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