Mit dem Abschluss des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes hat der Bundestag gestern das Verbandsklagerecht grundlegend überarbeitet. Wir sorgen damit dafür, dass in Gerichtsverfahren schneller Klarheit herrscht und Verfahren maximal beschleunigt werden. Verbandsklagen können zukünftig nicht mehr als Blockademittel für Infrastrukturvorhaben missbraucht werden. Klageverbände, die gegen Regeln verstoßen, verlieren ihr Klagerecht.
Konkret fällt die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen gegen Infrastrukturvorhaben sowie gegen Maßnahmen, die dem Klimaschutz, der Klimaanpassung und der Ernährungssicherheit dienen, weg, auch bei Individualklagen. Wenn das Gericht Zweifel daran hat, dass eine Vereinigung die Voraussetzung für die Anerkennung erfüllt und damit klageberechtigt ist, muss die Anerkennungsbehörde prüfen. Der laufende Rechtsstreit wird während der Überprüfung nicht unterbrochen. Missbräuchlichen Verzögerungstaktiken von Klageverbänden schieben wir einen Riegel vor. Wir sorgen dafür, dass gerichtliche Verfahren straffer werden und stärker am Parteivortrag ausgerichtet werden. Gerichte müssen nicht mehr umfassend von Amts wegen ermitteln, sondern nur dort, wo konkreter Anlass besteht. Das Gesetz unterstützt damit maßgeblich eine deutlich schnellere Realisierung von Projekten und Infrastrukturvorhaben.