Heute beschließt der Bundestag das Gesetz zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes. Damit wird die rechtliche Grundlage der Bundespolizei erstmals seit mehr als 30 Jahren an die aktuellen Sicherheitsanforderungen angepasst.
Das jetzige Bundespolizeigesetz ist noch von 1994, seitdem hat sich die Sicherheitslage grundlegend verändert. Illegale Migration, organisierte Schleuserkriminalität, international vernetzte Kriminalität, hybride Bedrohungen, Drohnen, verschlüsselte Kommunikation und Terrorismus stellen unsere Sicherheitsbehörden vor völlig neuen Herausforderungen.
Die Bundespolizei erhält nun zeitgemäße Befugnisse für den Schutz an Bahnhöfen, Flughäfen und Außengrenzen. Es war längst an der Zeit, dass Ermittlungs- und Einsatzmöglichkeiten mit den aktuellen technologischen Entwicklungen Schritt halten. Mit dem neuen Gesetz erhält die Bundespolizei die heute notwendigen Befugnisse, um unsere Bahnhöfe, Flughäfen, Grenzen und schließlich uns wirksamer zu schützen.
Neu sind unter anderem: die Möglichkeit der verdachtsunabhängigen Kontrollen in Messerverbotszonen; die Befugnis zur Telekommunikationsüberwachung, einschließlich der Quellen-Telekommunikationsüberwachung zum Zwecke der Gefahrenabwehr; eine Ausweitung der Befugnisse zur Abwehr von Drohnen; die Befugnis für Haftanträge von vollziehbar Ausreisepflichtigen; der Einsatz von automatisierter Videotechnik mit Blick auf das Erkennen von Gefahren, Gegenständen und Körperbewegungen an Bahnhöfen, Flughäfen; die Möglichkeit der biometrischen Echtzeitdetektion von Gesichtern bei laufenden Fahndungen (nur zur Gefahrenabwehr; nicht zur Strafverfolgung).
Das neue Bundespolizeigesetz ist auch ein Ausdruck des Vertrauens, das wir in unsere Polizisten haben. Dieses Gesetz soll ihnen für ihre Arbeit ausdrücklich den Rücken stärken.