Heute Vormittag hat der Bundestag das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz zusammen mit einem zusätzlichen Entschließungsantrag zur psychotherapeutischen Versorgung und Vergütung beschlossen.

Deutschland hat im europäischen Vergleich glücklicherweise ein breit angelegtes, niedrigschwellig zugängliches und ausdifferenziertes Versorgungsangebot für Menschen mit psychischen Erkrankungen, das sich insbesondere in den letzten zehn Jahren in Bezug auf Personal und Angebotsformen dynamisch weiterentwickelt hat.

Dieses gute Angebot wollen wir mit dem Beitragsstabilisierungsgesetz erhalten, die Psychotherapie dabei aber – wie ausnahmslose alle medizinischen Leistungsbereiche – in die einnahmeorientierte Ausgabenpolitik einbeziehen.

Die Vergütung wird dabei – wie es früher schon einmal war – in der Tat wieder in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung zurückgeführt, wobei ich ausdrücklich betonen will, dass dabei das heutige Finanzvolumen für die Psychotherapie beibehalten wird und analog zu allen anderen Leistungsbereichen perspektivisch nach dem Grundsatz der Beitragssatzstabilität erhöht wird.

Nicht zuletzt als Reaktion auf die vielfach geäußerte Sorge betroffener Therapeuten sowie Patienten haben wir zusammen mit dem Gesetz selbst einen Entschließungsantrag mitabgestimmt, in dem wir die Bundesregierung aufgefordert haben, weitergehende Regelungen vorzulegen, die wir im Herbst beschließen können. Damit werden wir die Versorgungskontinuität begonnener Behandlungen über den 31. Dezember hinaus bis zum Abschluss der Behandlung sicherstellen, Ausnahmen von der morbiditätsbedingte Gesamtvergütung für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen, schwer psychisch kranken Versicherten sowie als dringlich festgelegten Fällen schaffen und zuletzt den Gemeinsamen Bundesausschuss beauftragen, bis Ende des Jahres eine Regelung zur Feststellung der Dringlichkeit einer Behandlung im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde zu erarbeiten.

Die gewaltige Beitragslücke in der GKV von bis zu 40 Milliarden Euro im Jahr 2030 erfordert wirksame und verantwortungsvolle Reformen für ein Gesundheitswesen, in dem nicht dauerhaft deutlich mehr Mittel ausgegeben werden, als zur Verfügung stehen. Mit dem Gesetz und dem entsprechenden Entschließungsantrag verankern wir eine einnahmeorientierte Ausgabenpolitik in der Psychotherapie und schaffen zugleich Übergangs- und Ausnahmeregelungen im Sinne der Patienten, insbesondere Kinder und Jugendliche sowie schwer Erkrankte.

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