Diese Woche hat die Rentenkommission einstimmig ein Maßnahmenpaket vorgeschlagen, mit dem wir langfristig verlässliche und generationengerechte Antworten zur Alterssicherung geben können.
Auf Basis dieser Vorschläge wollen wir nun schnell ins parlamentarische Verfahren einsteigen. Hier finden Sie eine Übersicht zu den zentralen Punkten:
Stabilisierung und Stärkung des Rentenniveaus
- Kapitalgedeckte Elemente in der Alterssicherung sollen gestärkt werden – eine große Chance, das Versorgungsniveau mittelfristig deutlich zu erhöhen.
- Schwedisches Modell mit einer obligatorischen Aktienrente.
- Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen ab 2028 0,5 Prozent und perspektivisch 2 Prozent des Bruttolohns auf ein individuelles Konto ein. Die Beiträge werden am Kapitalmarkt angelegt. Die Arbeitnehmer müssen sich dabei um nichts kümmern.
Mehr Generationengerechtigkeit durch die Wiedereinführung des Nachhaltigkeitsfaktors
- Eine tragfähige Reform benötigt einen ausgewogenen Ansatz zwischen Beitragszahlern und Rentnern.
- Durch die Wiedereinführung des Nachhaltigkeitsfaktors werden die Rentenanpassungen wieder stärker an die demographische Entwicklung gekoppelt.
Maßvolle Reformen beim Renteneintrittsalter
- Mit Blick auf die steigende Lebenserwartung wird empfohlen, das Renteneintrittsalter ab 2031 an die Lebenserwartung moderat anzupassen. Schrittweise soll die Regelaltersgrenze bis 2041 von 67 auf 67,5 Jahre steigen.
- Der abschlagsfreie Renteneintritt für besonders langjährig Versicherte soll abgeschafft werden.
- Die Altersgrenze für den vorzeitigen Renteneintritt mit Abschlägen soll zeitnah von 63 Jahre auf 64 Jahre und künftig parallel zur Regelaltersgrenze steigen.
- Wer rentennah aus schweren gesundheitlichen Gründen nicht mehr in seinem langjährigen Berufsfeld tätig sein kann, soll nach 35 Versicherungsjahren und individueller Gesundheitsprüfung früher in Rente gehen können.
- Altersgrenzen bei Altersteilzeit sollen von 55 auf 58 Jahre steigen und folgend an die Regelaltersgrenze gekoppelt werden.
Weitere Vorschläge
- Nettoersatzquote als neue zentrale Messgröße, die angibt wie viel Prozent des letzten Nettoeinkommens nach dem Renteneintritt tatsächlich bleiben wird. Wer ein Leben lang gearbeitet hat, soll im Alter auf eine gute Absicherung vertrauen können.
- Einbeziehung von Selbstständigen: Neue nicht obligatorisch Versicherte sollen verpflichtend in die GRV eingebunden werden. In den ersten drei Jahren sollen Selbstständige nur den halben Regelbeitrag zahlen. Das entlastet bei Gründungen.
- Unterstützung für Menschen mit geringen Renten: Beitragszahlungen sollen sich lohnen. Daher soll ein Freibetrag auf die eigene gesetzliche Rente in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung eingeführt werden. Dadurch werden die eigenen Entgeltpunkte bei der Grundsicherung nicht voll angerechnet.
- Rentenversicherungspflicht für Minijobs (Ausnahme für Schüler): Die Möglichkeit rentenversicherungsfreier Minijobs ist aus Sicht der CSU essenziell für viele Branchen, zum Beispiel für die Gastronomie. Hierzu werden wir unseren Standpunkt im parlamentarischen Verfahren einbringen.