Ein wesentlicher Baustein unserer Reformagenda für Deutschland sind umfangreiche Änderungen an der Gesetzlichen Krankenversicherung. Am heutigen Freitag wurde die Reform erstmalig im Plenum des Bundestages behandelt. Diese Änderungen werden die Beitragszahler und alle Akteure des Gesundheitssystems betreffen. Die Verunsicherung ist nachvollziehbarerweise groß. Seit Bekanntwerden des konkreten Entwurfs der Bundesgesundheitsministerin erreichen mich täglich Nachrichten mit Kritik und Anregungen der betroffenen Leistungserbringer und deren Beschäftigten.

Als Unionsfraktion sind wir dankbar für diesen Input aus den Wahlkreisen vor Ort. Diese Rückmeldungen fließen ein in die Beratungen im jetzt laufenden parlamentarischen Verfahren. Wir denken die Auswirkungen auf die Mitarbeiter im Gesundheitssystem und auf die Versorgungsinfrastruktur konsequent mit. Unser Ziel ist es, funktionierende Strukturen zu erhalten. Fest steht gleichzeitig: Die Beitragslücke in der GKV ist so gewaltig (bis zu 40 Milliarden Euro im Jahr 2030), dass wirksame Reformen unumgänglich sind. Für ein insgesamt zukunftsfähiges Gesundheitssystem braucht es eine gemeinsame Kraftanstrengung aller Beteiligten im Gesundheitswesen. Wir brauchen jetzt den Mut, die vorhandenen Ressourcen im Gesundheitswesen effizient einzusetzen. Es reicht nicht, nur an einzelnen Stellschrauben zu drehen.

Dazu gehört auch, dass wir die Vergütungssteigerungen bei den Leistungserbringern künftig im Grundsatz an die reale Kostenentwicklung sowie an die Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen der GKV koppeln müssen. Ziel ist dabei ausdrücklich nicht eine Kürzung bestehender Vergütungen, sondern vielmehr eine Begrenzung künftiger Steigerungen auf das Maß der gesamtwirtschaftlichen Lohndynamik. Eine verantwortungsvolle Finanzierung des Gesundheitswesens setzt voraus, dass nicht dauerhaft deutlich mehr Mittel ausgegeben werden, als tatsächlich zur Verfügung stehen. Parallel wollen wir den Nutzen und die Effektivität von Leistungen stärken, Anreize besser setzen, Doppelstrukturen abbauen und Bürokratie zurückdrängen.

Kostenintensive Sondervergütungen oder nicht evidenzbasierte Leistungen, die nicht nachweislich zu einer besseren Versorgung der Versicherten führen, werden abgeschafft. Vorgesehen sind daneben unter anderem eine zusätzliche Anhebung der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze sowie der monatlichen Versicherungspflichtgrenze um rund 300 Euro, eine Erhöhung des seit rund 20 Jahren unveränderten pauschalen Beitragssatzes der Arbeitgeber für geringfügig Beschäftigte auf den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent zuzüglich des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes. Die Beitragsfreiheit der Familienversicherung für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner wird unter anderem auf Personen im Rentenalter sowie auf Fälle begrenzt, in denen ein besonderer Sorge- und Betreuungsbedarf besteht. Für alle anderen mitversicherten Partner wird ein zusätzlicher Beitrag in Höhe von 2,5 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen des erwerbstätigen Ehepartners erhoben. Die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern bleibt vollumfänglich erhalten. Zudem wird der Bund die Finanzierung der GKV für die Bezieher von Grundsicherung stärken und erhöht den Beitrag für diesen Personenkreis ab dem Jahr 2027.

Unser Ziel ist kein kurzfristiges Sparprogramm, sondern ein nachhaltiger Kulturwandel, der Beitragszahler entlastet und die Versorgung zukunftsfest macht. Dabei werden wir diese Reform eng mit bereits angestoßenen Vorhaben – insbesondere der Krankenhaus-, Apotheken- und Notfallreform – verzahnen.  Auch nach dieser ersten Lesung im Bundestag werden wir weiter an dem Gesetz arbeiten und mögliche Korrekturen vornehmen. Unser Ziel ist es, die notwendigen Lasten fair und systemgerecht auf alle Akteure im Gesundheitswesen zu verteilen. Das ist angesichts der Komplexität dieses Systems in der Tat eine Herausforderung, die in der Vergangenheit zu oft bewirkt hat, dass substantielle Reformen verschleppt wurden.

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