Ein paar klare Worte zur Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft, kurz: TTIP

17. April 2015 | Innen und Recht

Herr Frieser, die TTIP verunsichert viele Bürger und Mittelstandsbetriebe. Können Sie kurz erläutern, um was es dabei wirklich geht?

TTIP ist ein geplantes Freihandelsabkommen zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) und den USA, über das schon seit Juni 2013 verhandelt wird. Von dieser Sorte von Abkommen mit einem Drittstaat hat die EU schon 31 abgeschlossen – z.B. mit Südkorea, Chile, Israel oder der Türkei. Bei Freihandelsabkommen geht es um den Marktzugang, den Abbau von Zöllen und sonstigen Handelsbeschränkungen auf Güter und Dienstleistungen. Das führt zu verstärkter Handelsaktivität und mehr Investitionen. Hierdurch werden Arbeitsplätze geschaffen und Wachstum geschaffen. Jeder europäische Haushalt hätte in der Folge mehr Euros jährlich in der Tasche – dies kann sich auf bis zu 500 Euro pro Haushalt belaufen. So aktuelle Hochrechnungen.

Für unsere Exporteure bieten derartige Freihandelsabkommen große Chancen. Nachdem die EU im Jahr 2011 ein Abkommen mit Südkorea unterzeichnet hatte, verfünffachten sich etwa die Exporte von Auto-Airbags aus Deutschland. Oft wird dann behauptet, der Abbau von Zöllen zwischen der EU und den USA würde keinen großen Effekt mehr nach sich ziehen, da diese Zölle ohnehin schon sehr niedrig wären. Dies ist aber nur zum Teil richtig. In einigen Bereichen, z.B. bei Textilien und einigen landwirtschaftlichen Produkten, existieren durchaus noch erhebliche Zollgrenzen. Und angesichts des enormen Handelsvolumens zwischen beiden Wirtschaftsräumen – wir reden von ca. 2 Milliarden US-Dollar pro Tag – stellen selbst kleinste Zollsenkungen eine beachtenswerte Entlastung dar.

Am wichtigsten gerade für unseren deutschen Mittelstand ist die gegenseitige Anerkennung von Normen, Standards und Zertifizierungen. Doppelte Prüfverfahren verursachen gerade für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) unnötige Kosten. Im Gegensatz zu „den Großen“ können KMU sich so etwas gerade nicht leisten und scheitern dann an mangelnder Wettbewerbsfähigkeit. Es gibt Schätzungen, nach denen sich diese unnötige Bürokratie so nachteilig auswirkt, wie ein zehnprozentiger Zollaufschlag. Diese Differenz kann für unsere KMU überlebenswichtig sein.

Schließlich geht es uns auch um europäische Dienstleistungsfirmen. Sie könnten  den US-Markt besser durchdringen. Europäische Unternehmen könnten sich einfacher für öffentliche Aufträge in den USA bewerben. Hier gibt es noch große Hürden auf amerikanischer Seite, beispielsweise durch „Buy American“-Klauseln im staatlichen Beschaffungswesen.

Zu behaupten, TTIP würde nur Chancen und keine Risiken bedeuten, wäre unehrlich. Ich teile aber die Auffassung meiner Fraktion, dass wir die immensen Vorteile nicht einfach beiseite schieben sollten. Dieses Abkommen ist für unser exportabhängiges Land eine Riesenchance, auch um die Rahmenbedingungen des weltweiten Freihandels im deutschen Interesse mitzugestalten.

Oftmals wird behauptet, die TTIP-Verhandlungen würden zwischen Abgesandten in Brüssel und Washington in Hinterzimmern stattfinden oder gar von großen Konzernen gesteuert. Viele Menschen bezweifeln, dass der Bundestag, geschweige denn einzelne Parlamentarier, ihren Einfluss geltend machen können. Sehen Sie sich durch die Verhandlungen über TTIP in Ihrem Mandat bzw. Handlungsspielraum als Volksvertreter eingeschränkt?

Ganz im Gegenteil. Ich bin fest davon überzeugt, dass der grundlegende Mechanismus, nach dem die Regierungen der EU-Länder, darunter auch Deutschland, der Europäischen Kommission ein Verhandlungsmandat für die TTIP erteilt hat, richtig ist. Der Bundestag kontrolliert die Bundesregierung, die wiederum die Kommission zur Führung der Verhandlungen mit beauftragt. Ich sehe nicht, wo die Legitimationskette durchbrochen sein soll. Dies ist dieselbe bewährte Vorgehensweise, nach der die EU schon viele Handelsabkommen, beispielsweise mit Staaten aus Asien oder Südamerika, erfolgreich verhandelt und abgeschlossen hat. Es ist viel sinnvoller, dass in Außenhandelsfragen eine Stimme für Europa spricht und verhandelt, anstatt dass 28 Mitgliedsstaaten nach ihren jeweiligen Eigeninteressen getrennt verhandeln. In Folge dessen sind wir in Deutschland zu größerem Wohlstand gekommen, haben Arbeitsplätze geschaffen und unseren Unternehmen neue Märkte eröffnet. Ich darf einmal anmerken, dass sich die deutsche Öffentlichkeit damals überhaupt nur sehr begrenzt für Inhalte und Verfahren dieser Abkommen interessiert hat. Von daher verstehe ich nicht, weshalb man auf einmal von einer Entmündigung des Parlaments spricht. Völkerrechtliche Vereinbarungen in Wirtschafts- und Handelsfragen gibt es ja nicht erst seit gestern.

Der Beteiligungsprozess, den wir für TTIP durchlaufen, ist äußerst umfassend. Es finden regelmäßige Treffen und Anhörungen mit Vertretern von Unternehmen, Verbraucherschützern, Gewerkschaften oder Umweltverbänden statt. Von Intransparenz oder gar Manipulation kann hier wirklich keine Rede sein. Zwar können internationale Verhandlungen natürlich nicht vollständig in der Öffentlichkeit geführt werden. Der CSU-Landesgruppe ist aber eine möglichst weitgehende Transparenz wichtig. Seit Verhandlungsbeginn hat sich hier Einiges getan. Die Transparenz-Offensive der neuen EU-Kommission, die u. a. die Veröffentlichung von Dokumenten deutlich ausweitet, ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung (vgl. http://ec.europa.eu/trade/policy/in-focus/ttip/index_de.htm). Auf ihrer Webseite informiert die Kommission beinahe täglich über den Fortgang der Verhandlungen. Beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie kann man eine Zusammenstellung der in Deutschland und Europa ergriffenen Maßnahmen einsehen, über die Zivilgesellschaft und Bürger in einen Dialog einbezogen werden (http://www.bmwi.de/DE/Themen/Aussenwirtschaft/Freihandelsabkommen/TTIP/transparenz-ttip.html). Von einer mangelnden Information der Öffentlichkeit durch die Politik kann man auch angesichts häufiger öffentlicher Debatten und Expertenanhörungen im Bundestag, zuletzt am 16. März 2015, wirklich nicht sprechen.

Beim Thema Investitionsschutz hat die EU-Kommission beispielsweise ein öffentliches Konsultationsverfahren initiiert und Bürgern die Möglichkeit eingeräumt, sich online daran zu beteiligen. Die Verhandlungen hierüber waren danach ausgesetzt, weil die Kommission die Ergebnisse der dreimonatigen öffentlichen Konsultation erst auswerten musste. Aufgrund solcher Beteiligungsverfahren sehe ich mich in meiner Funktion als direkt gewählter Abgeordneter eher noch gestärkt, da wir uns im Bundestag intensiv mit den Beratungen um TTIP befassen. Diese Erkenntnisse werden fortlaufend auf  europäischer Ebene in die Verhandlungen weiter getragen. Sobald es einen finalen Text zu TTIP gibt, wird dieser an die Regierungen aller 28 EU-Mitgliedsstaaten sowie an das Europäische Parlament zur Beschlussfassung übergegeben. Diese demokratisch legitimierten Institutionen, nicht irgendwelche Lobbyisten und auch nicht die amerikanische Regierung, haben die endgültige Entscheidung zu treffen.

Wie stehen Sie zu der Aussage, durch TTIP gerieten deutsche Standards zum Beispiel in Umwelt-, Verbraucher- oder Arbeitnehmerschutz in Gefahr?

Ich halte dies für puren Alarmismus. Wie kurzlebig solche medienwirksamen Behauptungen in der Regel sind, haben wir an den Beispielen von Chlorhühnchen und Hormonfleisch bereits gesehen – in beiden Fällen hat die Bundesregierung deutlich gemacht, dass solche Importe auch in Zukunft nach europäischen Vorschriften verboten sein werden. Wie kann man jetzt schon wissen, welche Standards in Gefahr sind, wenn doch die Bereiche, über die verhandelt werden sollen, noch nicht einmal abschließend feststehen? Ein wesentliches Ziel der TTIP ist es doch, Standardabsicherungen, die zwar von der Methodik her unterschiedlich ausgestaltet sind, jedoch im Effekt dasselbe Schutzniveau bieten, anzugleichen. Das häufig genannte Beispiel der Autoblinker mit verschiedenen Farben wurde schon genannt. Ein anderes: In Europa werden Austern direkt auf Bakterienfreiheit überprüft, in den USA wird stattdessen das Zuchtwasser der Austern untersucht – laut Wissenschaftlern sind aber beide Testmethoden gleich gut. Man muss eben ausloten, in welchen Bereichen die Angleichung problemlos möglich ist und wo es möglicherweise Reibungspunkte gibt, weil sich eine Seite benachteiligt sieht. Ich glaube, hier fehlt es manchmal grundlegend am Verständnis darüber, warum man sich überhaupt zusammensetzt, um Verhandlungen zu führen: In den Verhandlungstext sollen ja gerade die Punkte integriert werden, zu denen Einigkeit besteht, und bestimmte andere Punkte werden dann eben ausgenommen.

Das deutsche Umweltrecht kann durch TTIP nicht ausgehebelt werden. Einen Abbau von Standards im Umwelt- und Verbraucherschutz, also beispielsweise negative Auswirkungen auf das Zulassungsverfahren für Chemikalien, auf Kennzeichnungspflichten oder bei gentechnisch veränderten Organismen, wird es nicht geben. In diesem Sinn stellt auch das der EU-Kommission durch die Mitgliedstaaten erteilte Verhandlungsmandat sicher, dass das europäische Schutzniveau in den o. g. Bereichen nicht verhandelbar ist. Nur dort, wo die Schutzniveaus auf beiden Seiten miteinander vergleichbar sind, kommt überhaupt eine Anerkennung von Regeln und Verfahren in Betracht. Die strengeren europäischen Rechtsvorschriften für die Zulassung gentechnisch veränderter Organismen werden beispielsweise beibehalten. Hormone bei der Masttierhaltung bleiben in der EU verboten, so dass kein hormonbehandeltes Fleisch aus den USA in die EU eingeführt werden kann. Auch im Bereich der Lebensmittelkennzeichnung sind Gentechnikkennzeichnungen per Barcode für uns ausgeschlossen – unsere Regeln zur Verbraucherinformation müssen praxistauglich sein.

Die Nürnberger haben also keine Rostbratwurst aus Kentucky zu befürchten?

Ich sehe da gar kein Problem, solange uns die Amerikaner dann im Gegenzug auch den fränkischen Whiskey abnehmen! Nein, Spaß beiseite – die Angst, dass die EU-Kommission die geltenden Bestimmungen zum Schutz regionaler Spezialitäten aufweichen will, ist völlig unbegründet. Dafür gibt es keinerlei belastbare Anhaltspunkte. Was man zur Sache allerdings klarstellen muss: Das blau-gelbe EU-Gütesiegel „Geschütze geographische Angabe“, unter das auch die Nürnberger Rostbratwurst fällt, erfordert lediglich, dass mindestens eine der Produktionsstufen in einem bestimmten Herkunftsgebiet stattfinden muss. Das geht etwa bei den Nürnberger Lebkuchen schon allein deshalb nicht, weil Mandeln, Nelken und verschiedene Gewürze hier nun einmal nicht wachsen. Diese Zutaten werden schon seit Jahrhunderten hierher importiert. Aus diesem Grund sind auch Aussagen beispielsweise der Grünen, wonach eine regionale Bezeichnung ausschließlich regionale Inhaltsstoffe zur Folge haben müsse, völlig widersinnig. Es ist schon etwas ärgerlich, wenn die Leute so ganz offensichtlich durch Halbwahrheiten hinters Licht geführt werden.

Wenn überhaupt, dann birgt TTIP doch die Chance, dass wir die in der EU geltenden Regeln zur Herkunftskennzeichnung präzisieren und nachvollziehbarer machen. Dies würde nicht nur beiden Vertragsparteien, sondern auch den deutschen Verbrauchern mehr Verlässlichkeit bieten. Es war ja mitunter das Argument der amerikanischen Seite, dass die derzeitigen europäischen Gütezeichen ohnehin so durchlässig ausgestaltet sind, dass die Verbraucher eben nicht im vollen Vertrauen sagen können: Wo regional drauf steht, ist auch regional drin. Hier gibt es aus meiner Sicht also Potenzial, nachzubessern, in dem klare Linien gezogen werden. Diese Absicht verfolgt auch Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt.

Viele befürchten, TTIP könnte zu einer zwangsweisen Privatisierung der kommunalen Trinkwasserversorgung führen. Ist da etwas dran?

Nein, eine unbegründete Sorge. Die Bundesregierung hat neue Verpflichtungen zur Marktöffnung im Segment der sog. öffentlichen Daseinsvorsorge ausgeschlossen. Das bedeutet im Übrigen, dass das hohe Schutz- und Qualitätsniveau auf lokaler Ebene nicht nur in Bezug auf Wasser, sondern auch in Bezug auf Gesundheit, Bildung und die Kulturlandschaft erhalten bleibt. Auch künftige Rekommunalisierungen bleiben möglich.

Und wie sehen Sie das Thema Investitionsschutz? Droht uns eine Paralleljustiz für ausländische Investoren, und warum braucht man so etwas überhaupt?

Viele wissen nicht, dass der Investitionsschutz, um den es jetzt bei TTIP wieder geht, eigentlich eine deutsche Erfindung ist. Das weltweit erste Abkommen zum gegenseitigen Schutz von Investitionen wurde im Jahr 1959 zwischen Deutschland und Pakistan unterzeichnet. Inzwischen hat Deutschland vergleichbare bilaterale Investitionsschutzverträge (sog. „BITs“ = bilateral investment treaties) mit ca. 140 Staaten abgeschlossen. Diese Verträge gibt es aus gutem Grund übrigens sogar zwischen Mitgliedsstaaten der EU, da auch hier Investoren trotz allem EU-Rechts nicht immer auf Planungssicherheit und effektiven Schutz durch die Gerichte hoffen können. Deshalb sollten wir auch nicht pauschal argumentieren, wie dies etwa die Opposition im Bundestag tut, solche Abkommen wären zwischen entwickelten Ländern überflüssig. Nach Auffassung der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, bedarf es zwischen entwickelten Rechtsstaaten nicht zwingend eines gesonderten Investitionsschutzes. Viele kleinere EU-Mitgliedstaaten und auch Vertreter des deutschen Mittelstandes sehen dies aber anders. Gerade für mittelständische Unternehmen können Schiedsverfahren durchaus vorteilhaft sein, gegenüber Prozessen vor lokalen US-amerikanischen oder kanadischen Gerichten.

Ob und in welcher Form Investitionsschutz und Investor-Staat-Schiedsverfahren in die TTIP einbezogen werden, kann letztlich erst nach Abschluss der Gesamtverhandlungen und Prüfung des Verhandlungsergebnisses entschieden werden. Die aktuellen TTIP-Verhandlungen bieten die Möglichkeit, den Investitionsschutz materiell und prozessual zu reformieren und fortzuentwickeln – auch als Vorbild für spätere Abkommen. Wir können dabei einen globalen Maßstab für Abkommen mit rechtstaatlich weniger entwickelten Staaten schaffen, um auch dort einen angemessen Schutz europäischer Unternehmen vor Diskriminierung und Willkür zu ermöglichen. Dabei muss aber sichergestellt sein, dass der Gesetzgeber durch Regelungen zum Investitionsschutz nicht die Möglichkeit verliert, über den Status quo hinaus neue, auch weitergehende Umwelt-, Sicherheits- und Gesundheitsstandards zu schaffen. Ich kann zurecht auch verstehen, dass hierzu umfassende Transparenz eingefordert wird. Darauf werden wir auch bestehen, z.B. in der Veröffentlichung von Urteilen, der Auswahl von Richtern, dem Zugang zu Anhörungen und so weiter. Die Einführung einer Berufungsmöglichkeit oder Mechanismen zum Schutz vor ungerechtfertigten Klagen wären weitere sinnvolle Fortentwicklungen, besonders auch bezüglich deutscher Investitionen.

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