Kabinett billigt Gesetzentwurf zur Flexirente

14. September 2016 | Demografie

Heute hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Flexi-Rente beschlossen. Es ist gut und wichtig, dass wir nun mit dem Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der Flexi-Rente starten. Wir setzen mit diesem wichtigen Gesetzespaket die gemeinsame Vereinbarung der Koalition aus dem Rentenpaket um. Der Entwurf trägt die Handschrift der Union.

Mit  der Flexi-Rente erreichen wir gleich mehrere wichtige Ziele. Wir ermöglichen und belohnen längeres Arbeiten. Damit senken wir auch die Gefahr von Altersarmut. Wer neben der Rente arbeitet, kann zukünftig auch seine späteren Rentenansprüche weiter aufbessern. Zudem lässt sich der Übergang von Arbeit zum Ruhestand fließender und individueller gestalten. Die Flexi-Rente schafft damit einen Gewinn für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Wir wollen aber Frühverrentung vermeiden und Anreize zum frühen „Job-Ausstieg“ minimieren. Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten bleiben deshalb bestehen, das Hinzuverdienstrecht wird aber wesentlich vereinfacht.

Durch ein präventives Reha-Konzept wollen wir außerdem die Zahl derjenigen, die frühzeitig in Rente gehen müssen, dauerhaft verringern. Versicherte werden gezielt darüber informiert, welche Gestaltungsmöglichkeiten es für den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand gibt. Jedes Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung wird darüber informiert werden, wie sich das Vorziehen oder Hinausschieben des Rentenbeginns auf die finanziellen Leistungen auswirkt.

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