Keine Kinderehen in Deutschland

23. September 2016 | Innen und Recht

In Deutschland sind 1.475 Minderjährige verheiratet. Davon sind 361 Kinder unter 14 Jahren. Ehen, die im Ausland formal legal geschlossen wurden, dürfen hier nicht länger pauschal anerkannt werden. Die Menschenwürde muss im Vordergrund stehen. Es geht um den Schutz der Kinder, die um eine unbeschwerte Kindheit und oft um Bildung und um Zukunftschancen beraubt werden.

Deshalb habe ich mich mit der Rechtanwältin und Autorin Seyran Ateş intensiv über Lösungsansätze ausgetauscht, die das Kindeswohl in den Vordergrund stellen. Frau Ateş engagiert sich schon seit 1983 für frauenpolitische Themen und setzte sich erfolgreich für die Strafbarkeit von Zwangsehen ein.

Mir ist es wichtig aufzuzeigen, dass es hier nicht um gleichberechtigte Beziehungen geht. Es gibt immer einen schwächeren Teil, denn in den weit überwiegenden Fällen werden sehr junge Mädchen mit erwachsenen Männern verheiratet. Ehen sind in einigen muslimisch geprägten Ländern schon ab 9 Jahren gestattet. Da kann man nicht von einer bewussten Entscheidung des Kindes sprechen. In dem Alter dürfte es sich hier ohne Genehmigung nicht einmal eine Puppe kaufen. Geschweige denn entscheiden, dass und mit wem es eine Familie gründen möchte.

Seyran Ateş und ich waren uns einig, dass es hier nicht um kulturpolitische Fragen geht. Es geht um die Rechte und die Zukunft von minderjährigen Kindern. Einig sind wir uns auch, dass schnell etwas geschehen muss. Unser Rechtssystem darf nicht zum Schutz archaischer Rituale ausgenutzt werden.

Im Ausland geschlossene Kinderehen dürfen bei uns nicht anerkannt werden. Die Kinderbräute müssen vom Staat in Obhut genommen werden, wenn sie sonst keine Familie hier haben. Älteren Teenagern müssen wir alle Möglichkeiten aufzeigen, die ihnen hier offenstehen. Frau Ateş betonte, dass die Mehrheit der verheirateten Mädchen lieber zur Schule gehen will, als bei „ihrem Mann“ zu bleiben.

Bei der Frage, ob das Ehemündigkeitsalter ohne Ausnahme auf 18 Jahre heraufgestuft werden soll, konnten wir uns nicht einigen. Frau Ateş vertritt diese sehr klare Lösung. Es gibt in unserem Recht eine Ausnahmeregel, die unter strengen Voraussetzungen auch eine Ehe erlaubt, wenn ein Partner mindestens 16 Jahre alt ist. Ich bezweifle, dass es ein gutes Zeichen ist, unser Recht zu ändern, weil durch den Zustrom von Schutzsuchenden eine bisher nicht vorhandene Problematik aufgetreten ist. Wir sollten im Gegenteil das Signal senden, dass wir an unserer Rechtsordnung festhalten. Und diese Rechtsordnung lässt nicht zu, dass Kinder unter 16 heiraten! Schutzsuchende müssen wissen, dass wir solche Ehen nicht akzeptieren und Kinder müssen wissen, dass sie hier sicher vor solchen Praktiken sind.

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