Musterfeststellungsklage
Mit der Musterfeststellungsklage plant die Große Koalition die Verbesserung des Verbraucherschutzes.
Für Fälle, in denen eine Vielzahl von Betroffenen auf die gleiche Art und Weise geschädigt worden ist, wird so eine effektive Rechtsdurchsetzung möglich und verhindert, dass die Rechtsdurchsetzung an hohen Beweis- und Prozesskosten und ungewissem Verfahrensausgang scheitert. Eine Klageindustrie nach amerikanischem Vorbild darf dabei aber nicht entstehen.
CDU und CSU wollen deshalb sicherstellen, dass nur besonders qualifizierte Verbraucherschutzorganisationen exklusiv mit der Klagebefugnis beauftragt werden, um Missbrauch zu verhindern. Das Gesetz soll spätestens am 1. November 2018 in Kraft treten, damit insbesondere etwaige Ansprüche aus dem Kauf von Diesel-Fahrzeugen im Jahr 2015 nicht Ende 2018 verjähren.
Auch die Durchsetzung kleiner Streuschäden, wie z.B. die Entschädigung für Flugverspätungen, wollen wir verbessern.
Weitere Beiträge zu dieser Kategorie:
Große Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung
Ein wesentlicher Baustein unserer Reformagenda...
Kein Aufenthaltsrecht durch Scheinvaterschaften
Mit der abschließenden Lesung zum Gesetz zur...
Entlastung für den Luftverkehr
Diese Woche haben wir im Plenum abschließend die...
Wir machen den Führerschein bezahlbar!
Der Führerschein darf kein Luxus sein! Die...
Apotheken zukunftssicher aufstellen
Am heutigen Freitag beschließt der Bundestag das...
Einführung der elektronischen Fußfessel
Mit der Reform des Gewaltschutzgesetzes setzen...
Kriminalstatistik: die Politikwende wirkt
Anfang der Woche haben Bundesinnenminister...
Antisemitismus auf der Berlinale
Nach den antisemitischen Äußerungen und...
Besucher aus Franken im Bundestag – Was interessiert die Gäste am meisten?
Nürnberger Nachrichten, 12. Februar , Seite 9...








