Musterfeststellungsklage
Mit der Musterfeststellungsklage plant die Große Koalition die Verbesserung des Verbraucherschutzes.
Für Fälle, in denen eine Vielzahl von Betroffenen auf die gleiche Art und Weise geschädigt worden ist, wird so eine effektive Rechtsdurchsetzung möglich und verhindert, dass die Rechtsdurchsetzung an hohen Beweis- und Prozesskosten und ungewissem Verfahrensausgang scheitert. Eine Klageindustrie nach amerikanischem Vorbild darf dabei aber nicht entstehen.
CDU und CSU wollen deshalb sicherstellen, dass nur besonders qualifizierte Verbraucherschutzorganisationen exklusiv mit der Klagebefugnis beauftragt werden, um Missbrauch zu verhindern. Das Gesetz soll spätestens am 1. November 2018 in Kraft treten, damit insbesondere etwaige Ansprüche aus dem Kauf von Diesel-Fahrzeugen im Jahr 2015 nicht Ende 2018 verjähren.
Auch die Durchsetzung kleiner Streuschäden, wie z.B. die Entschädigung für Flugverspätungen, wollen wir verbessern.
Weitere Beiträge zu dieser Kategorie:
Zum Thema: Assistierter Suizid
Die Neuregelung des assistierten Suizids ist...
Enger Rechtsrahmen für das Fracking
Mit dem durch die Bundesregierung eingebrachten...
Lückenlose Aufklärung statt Vorverurteilung
Die Vorwürfe gegen den BND und den...
Frage & Antwort: Assistierter Suizid
Die Rechtsprechung hat sich fundamental...
Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung
In der heutigen Sitzung des Bundeskabinetts...
Wie ist ein Sterben in Würde möglich?
Auf Einladung meines Bundestagskollegen Armin...
Staatsangehörigkeit ist ein Bekenntnis
Fragen des Staatsangehörigkeitsrechts gehen an...
Härtere Strafen für Dschihadisten
Nach Angaben des Bundesamtes für...
Mit entschlossenen Maßnahmen gegen Einbruchsdiebstahl
Im Jahr 2014 stieg die Zahl der...








