
Öffentliche Experten-Anhörung
Am 23. September 2015 findet die öffentliche Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz zu den Gesetzentwürfen zum Thema Sterbebegleitung statt. Der Ausschuss wird zwölf Sachverständige zu den vier Gesetzentwürfen zum Thema „assistierter Suizid“ befragen.
Der „Entwurf des Gesetzes zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“, den ich gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen aus allen Fraktionen eingebracht habe, schlägt ein strafrechtliches Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe vor. Mit unserem Gesetzentwurf beschreiten wir einen Weg der Mitte: er stellt weder ein Totalverbot des assistierten Suizids dar, noch eine Öffnungsklausel, die den ärztlich assistierten Suizid ausweitet.
Unsere Sachverständigen:
Die Anhörung wird live im Internet auf www.bundestag.de und im Parlamentsfernsehen übertragen.
Informationen zur öffentlichen Anhörung , einschließlich der schriftlichen Stellungnahmen der zur Anhörung geladenen zwölf Sachverständigen, können Sie auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter folgendem Link abrufen: http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse18/a06/anhoerungen/09_23_sterbebegleitung/383114.

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