Im Kampf gegen Terrorismus nicht nachlassen

1. Juni 2016 | Innen und Recht

Die Bunderegierung hat heute den Gesetzentwurf zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrors beschlossen. Die menschenverachtenden Anschläge in Paris und Brüssel haben uns deutlich vor Augen geführt, dass Terrorismus keine Grenzen kennt. Die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden darf deshalb auch nicht an den Grenzen aufhören. Ich begrüße es außerordentlich, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Grundlage geschaffen wird, damit der Verfassungsschutz und wichtige ausländische Nachrichtendienste gemeinsame Dateien einrichten können.

Mit dem Gesetzentwurf werden einige Kernforderungen der CSU umgesetzt. Die Befugnisse der Bundespolizei zur Gefahrenabwehr werden ausgeweitet. Verdeckte Ermittler können in Zukunft eingesetzt werden, um Schleuserbanden auszuhebeln, die rücksichtlos Menschen in Not wie Ware verschieben.

Verurteilte Hassprediger und Terrorunterstützer dürfen in Zukunft überwacht werden und können nicht mehr unbehelligt dort weitermachen, wo sie vor der Verurteilung aufgehört haben.

Mit dem Gesetz gehen wir einen weiteren Schritt, um gegen den internationalen Terror effektiver vorzugehen. Wir dürfen aber in unseren Bemühungen nicht nachlassen. Es bleibt zu wünschen, dass die Strafbarkeit der Sympathiewerbung für terroristische Vereinigungen wieder eingeführt wird, um den Menschenfängern schon vorab das Handwerk zu legen.

Der Entwurf dient der Umsetzung der Ergebnisse des Koalitionsausschuss am 13. April 2016. Inhalte des Gesetzentwurfs sind u.a. gemeinsame Dateien des Nachrichtendienstes mit der Polizei, Identifizierungspflichten bei Nutzern von Prepaid-Handys, der Einsatz Verdeckter Ermittler bei der Bundespolizei schon zur Gefahrenabwehr und die Erweiterung der Führungsaufsicht auf Verurteilungen wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung.

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