
Öffentliche Experten-Anhörung
Am 23. September 2015 findet die öffentliche Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz zu den Gesetzentwürfen zum Thema Sterbebegleitung statt. Der Ausschuss wird zwölf Sachverständige zu den vier Gesetzentwürfen zum Thema „assistierter Suizid“ befragen.
Der „Entwurf des Gesetzes zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“, den ich gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen aus allen Fraktionen eingebracht habe, schlägt ein strafrechtliches Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe vor. Mit unserem Gesetzentwurf beschreiten wir einen Weg der Mitte: er stellt weder ein Totalverbot des assistierten Suizids dar, noch eine Öffnungsklausel, die den ärztlich assistierten Suizid ausweitet.
Unsere Sachverständigen:
Die Anhörung wird live im Internet auf www.bundestag.de und im Parlamentsfernsehen übertragen.
Informationen zur öffentlichen Anhörung , einschließlich der schriftlichen Stellungnahmen der zur Anhörung geladenen zwölf Sachverständigen, können Sie auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter folgendem Link abrufen: http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse18/a06/anhoerungen/09_23_sterbebegleitung/383114.

Weitere Beiträge zu dieser Kategorie:
Härtere Strafen für Dschihadisten
Nach Angaben des Bundesamtes für...
Mit entschlossenen Maßnahmen gegen Einbruchsdiebstahl
Im Jahr 2014 stieg die Zahl der...
Notwendige Verbesserungen beim Mindestlohn
Es erreichen mich viele Schreiben zum...
Terrorismusfinanzierung bekämpfen
Aus aktuellem Anlass habe ich...
Ein paar klare Worte zur Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft, kurz: TTIP
Herr Frieser, die TTIP verunsichert viele Bürger...
Für die Vorratsdatenspeicherung
Die aktuelle Stunde zur Vorratsdatenspeicherung...
Podiumsdiskussion „Sterben in Würde“
Auf Einladung meiner Bundestagskollegin Dr. Anja...
Die Mietpreisbremse kommt
Der Deutsche Bundestag hat heute dem Gesetz zur...
Gesetzentwurf zur Reform des Bleiberechts
Der Bundestag beriet den von der Bundesregierung...