Prioritäten statt Formalitäten
Das Verwaltungsgericht Sigmaringen wies das BAMF an, die Abschiebung eines Afghanen rückgängig zu machen.
Damit hat das Verwaltungsgericht sowohl dem betroffenen Afghanen als auch der Justiz einen Bärendienst erwiesen. Der junge Mann wird nicht etwa nach Deutschland zurückgeholt, weil seine Klage erfolgreich war, sondern weil das Klageverfahren noch nicht beendet war. Natürlich müssen laufende Verfahren abgewartet werden aber in diesem Einzelfall wäre es sinnvoller gewesen, erst den Klageanspruch zu prüfen, bevor man den Mann zurückholt. Fakt ist, er kam aus Bulgarien, das wahrscheinlich auch für ihn zuständig war. Wird dies nun festgestellt werden, wird der junge Mann abermals abgeschoben, nachdem man ihm Hoffnungen gemacht hat. Das Ergebnis sind horrende Kosten und eine weitere Belastung für die Verwaltungsgerichte, die schon am Limit arbeiten.
Nur Menschen, die tatsächlich ein Bleiberecht haben, sollen in unser Land kommen. Allen anderen sollten wir keine falschen Anreize senden.
Weitere Beiträge zu dieser Kategorie:
Wohnsitzauflage sorgt für Entspannung des Wohnungsmarktes
Aktuelle Prognosen zur weiteren Entwicklung der...
SPD schürt Vorurteile
Das Verhalten der SPD während der...
EuGH-Urteil zur Wohnsitzauflage ist gutes Zeichen für Integration
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat...
Keine europäische Einlagenversicherung zulasten deutscher Bankkunden
Der Deutsche Bundestag hat sich diese Woche...
Integration durch Teilhabe und Einsatz
In der Debatte zur Integrationspolitik wird...
Sozialleistungen nicht als Pull-Faktor ausgestalten
In seinem heutigen Urteil in der Rechtssache...
Änderungen gemeinsam durchsetzen
Der Bundestag hat heute das sogenannte Asylpaket...
Kritik von Amnesty International ist haltlos
Der Vorwurf, die Bundesregierung setze auf Härte...
Entschieden gegen Extremismus vorgehen
Heute wurden im Plenum die Ereignisse in...








