Sexualstrafrecht
Wir haben in den parlamentarischen Beratungen wesentliche Verbesserungen am Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Maas (SPD) durchgesetzt. Die Vorschläge des Ministers zur Reform des Sexualstrafrechts schossen an mancher Stelle übers Ziel hinaus, gingen uns aber an anderer Stelle nicht weit genug. Unser Ziel war die Schließung von Strafbarkeitslücken und die Trockenlegung des Marktes“, sagte Hoffmann.
Mit der Neuregelung wird nun nicht mehr nur kinderpornographisches Material erfasst. Strafbar macht sich auch derjenige, der ein Nacktbild von Kindern und Jugendlichen in der Absicht herstellt, es zu verbreiten“, sagte Michael Frieser.
Es besteht allerdings noch weiterer Handlungsbedarf. Gerade in Fällen des Cyber-Groomings, also dem gezielten Ansprechen von Kindern im Internet mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte, muss sichergestellt werden, dass bereits der Versuch strafbar ist. Auch beim Strafmaß für den Besitz kinderpornografischer Schriften sehen wir noch dringenden Handlungsbedarf. Uns ist es gelungen, das Ministerium von der Erforderlichkeit weiterer Fachgespräche zu überzeugen.
Weitere Beiträge zu dieser Kategorie:
Integration wird belohnt
Der von Bundesregierung beschlossene...
Rede vor dem Plenum des Deutschen Bundestags zum Thema Sterbebegleitung
Hier sehen Sie meine Rede am 13. November 2014...
Positionspapier: „Begleiten statt Beenden: Schutz der Würde am Ende des Lebens“
Positionspapier von Claudia Lücking-Michel MdB...
Syndikusanwälte
Die Urteile des Bundessozialgerichts aus dem...
Mietpreisbremse
Die Spitzen der Koalitionsfraktionen haben sich...
KLONBEITRAG
funzt Weitere Beiträge zu dieser...




