
Spät und zu wenig gegen Wohnungseinbrüche
Bereits im Januar 2015 forderte die CSU bei ihrer Klausurtagung in Wildbad Kreuth die wirksamere Bekämpfung von Wohnungseinbrüchen durch Aufnahme in den Katalog der „schweren Straftaten“ in § 100 a Abs. 2 der Strafprozessordnung. Seit dem Spätsommer fordert die Union den Einbruch als Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis einzustufen. Justizminister Maas kündigt nun zwar endlich einen entsprechenden Gesetzentwurf an, bleibt aber mit einer Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten deutlich hinter Unionsforderungen zurück. Er berücksichtigt nicht ausreichend, dass Einbrecherbanden nicht nur materiellen Schaden bei den Betroffenen anrichten. Viele Opfer fühlen sich nach einem Einbruch in ihren eigenen vier Wänden nicht mehr sicher. Wir müssen strikter gegen solche Delikte vorgehen. Zusätzlich muss bereits der einfache Wohnungseinbruchsdiebstahl in die Vorschriften zur Telefonüberwachung aufgenommen werden, um bisher nicht erkannte Strukturen aufzudecken und neue Ermittlungsansätze zu schaffen.

Weitere Beiträge zu dieser Kategorie:
Keine kinderfeindlichen Praktiken in unserem Land
Die Bundesregierung hat heute den von dem...
Ausreisepflicht darf nicht folgenlos bleiben
Der Deutsche Bundestag hat heute in erster...
AfD: Angst ist ein schlechter Ratgeber
Die AfD interpretiert die Kriminalitätsstatistik...
Kein Kopftuch bei der Arbeit!
Arbeitgeber dürfen das Tragen von Kopftüchern...
EUGH: Keine Flüchtlingsvisa aus EU-Botschaften
Der Europäische Gerichtshof hat mit heutigem...
Versammlungsrecht nicht missbrauchen
„Meinungsfreiheit und Versammlungsrecht sind ein...
Innere Sicherheit statt Wahlkampfgetöse
Die Innere Sicherheit ist seit Jahrzehnten das...
Statement zu Sammelabschiebungen nach Afghanistan
Der Flüchtlingszustrom ist nach wie vor eine...
Maßnahmen zur schnelleren Abschiebung beschlossen
Das Bundeskabinett beschloss heute den...