Keine kinderfeindlichen Praktiken in unserem Land

5. April 2017 | Innen und Recht

Die Bundesregierung hat heute den von dem Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen beschlossen.

Der heute endlich beschlossene Gesetzentwurf sieht die Nichtigkeit von Ehen mit Kindern unter 16 Jahren vor und greift damit das Anliegen der Union auf, Kinder ohne die Notwendigkeit eines langwierigen Anfechtungsverfahrens sofort aus ihrer Lage zu befreien. Kinderfeindliche Praktiken haben in unserem Land keinen Platz. Kinder unter 16 Jahren können sich noch nicht für eine Ehe entscheiden. Solche Kinderehen sind für mich gleichbedeutend mit Zwangsehen. Hier ist kein Raum für falsch verstandene Toleranz für diffuse Ehrbegriffe. Das Kindeswohl muss unbedingt Vorrang haben. Kinder dürfen auch nicht ihrer Kindheit, ihrer sexuellen Selbstbestimmung und ihrer Bildungschancen beraubt werden, weil eventuell Unterhaltsleistungen verloren gehen,

Bei Ehen mit Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren hingegen müssen wir differenzieren. Hier ist es richtig im Aufhebungsverfahren zu prüfen, ob eine einvernehmliche Bindung besteht, damit wir Eheleute nicht trennen, weil vielleicht ein halbes Jahr fehlt.

Nachdem wir lange genug auf den Gesetzentwurf warten mussten, darf keine weitere Zeit verschwendet werden, damit schnellst möglichst Rechtssicherheit herrscht.

Weitere Beiträge zu dieser Kategorie:

Skip to content