Spahn untersagt staatliche Suizidmedikamente
Die Entscheidung von Bundesgesundheitsminister Spahn ist richtig und wichtig. Der Staat darf nicht zum Handlanger von Selbsttötungen werden und sich bei der Durchführung eines Suizids beteiligen, auch nicht in extremen Ausnahmefällen. Das wäre ein Bruch mit unserer Werteordnung und widerspricht allen Anstrengungen zum Lebensschutz und der Suizidprävention. Der Gesundheitsminister stellt richtig, was das Bundesverwaltungsgericht mit seinem Urteil komplett ignoriert hat. Mit den grundlegenden und langen Diskussionen im Deutschen Bundestag zum assistierten Suizid haben wir im November 2015 mit dem Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe eine vernünftige und ausgewogene Entscheidung getroffen. Wir haben eindeutig klargestellt, dass es keine allgemeingültigen Leidenskategorien geben kann, die eine staatliche Hilfe bei der Selbsttötung ermöglichen.
Weitere Beiträge zu dieser Kategorie:
Unser Konzept für einen neuen Wehrdienst im Detail
Vor einem Monat hat sich das Bundeskabinett auf...
Turboeinbürgerung abgeschafft.
Wie versprochen haben wir die von der Ampel...
Koalitionsausschuss – wichtige Weichenstellungen für unser Land!
Nach rund acht Stunden Beratungen hatte sich der...
Nach dem Haushalt ist vor dem Haushalt!
Erst letzte Woche konnten wir im Bundestag den...
Gent-Festival: Antisemitismus in Reinform
Die Münchner Philharmoniker wurden aus dem Gent...
Kein Laufsteg für Provokateure!
Wir haben in den letzten Jahren immer wieder...
Deutsche Verteidigungsfähigkeit konsequent erhöhen
Mit den intensiven Angriffen auf Städte in der...
Wahl der Richter für das Bundesverfassungsgericht – eine herbeigeschriebene Katastrophe
Heute wollten wir den hervorragenden Juristen...
Haushaltsentwurf zur Modernisierung des Landes
Am Dienstag wurden im Bundeskabinett der 2....








