
Spahn untersagt staatliche Suizidmedikamente
Die Entscheidung von Bundesgesundheitsminister Spahn ist richtig und wichtig. Der Staat darf nicht zum Handlanger von Selbsttötungen werden und sich bei der Durchführung eines Suizids beteiligen, auch nicht in extremen Ausnahmefällen. Das wäre ein Bruch mit unserer Werteordnung und widerspricht allen Anstrengungen zum Lebensschutz und der Suizidprävention. Der Gesundheitsminister stellt richtig, was das Bundesverwaltungsgericht mit seinem Urteil komplett ignoriert hat. Mit den grundlegenden und langen Diskussionen im Deutschen Bundestag zum assistierten Suizid haben wir im November 2015 mit dem Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe eine vernünftige und ausgewogene Entscheidung getroffen. Wir haben eindeutig klargestellt, dass es keine allgemeingültigen Leidenskategorien geben kann, die eine staatliche Hilfe bei der Selbsttötung ermöglichen.

Weitere Beiträge zu dieser Kategorie:
Weitreichende Verschärfungen des Asylrechts beschlossen
Nachdem die SPD ihre drei Monate währende...
Bürgeranfragen zur aktuellen Flüchtlingssituation in Deutschland und Europa
Zur Zeit erreichen mich viele E-Mails zur...
Schnellere Ausweisung straffälliger Asylbewerber
Die Bundesregierung hat nun die erleichterte...
Asylpaket II schnell umsetzen
Die Parteichefs der Großen Koalition einigten...
Wir müssen weitere Anspannung des Wohnungsmarktes verhindern
Die Lösung für angespannte Wohnungsmärkte sind...
Asylpaket II – nicht auf Katastrophen warten
Die Verabschiedung des zweiten Asylpaketes ist...
Michael Frieser zu Gast im Deutschlandfunk „Zur Diskussion“
Aufzeichnung der Sendung "Zur Diskussion" im...
Sexual assaults in Germany cause a debate over refugees
On New Year's Eve 80 women reported sexual...
Österreich beschließt Obergrenzen – Verzögerungen nicht länger hinnehmbar
Die österreichische Regierung will die Aufnahme...