
Union schützt den Wohnungsmarkt: Landesverbandstag Haus & Grund
Der Landesverband der Bayerischen Haus-, Wohnungs- und Grundbesitzer e.V. traf sich zu seiner Landesverbandstagung im historischen Rathaussaal in Nürnberg. Zu diesem Anlass hielt der frühere Bundesbauminister Dr. Oscar Schneider eine Rede zum Thema „Eigentumsrechtliche Entwicklungen“. Zuvor durfte ich ein Grußwort halten. An dieser Stelle ist es wichtig, die wesentlichen Unterschiede zwischen den Positionen der Union und der SPD auf dem Gebiet der Wohnungs- und Eigentumspolitik zu skizzieren.
Es war richtig, dass CDU und CSU den Referentenentwurf zum „Mietrechtspaket II“ aus dem Frühjahr 2016 in der Ressortabstimmung gestoppt und wichtige Forderungen der SPD verhindert haben. Zum Beispiel beim Thema Vergleichsmiete. Es ist nicht sachgerecht, den Betrachtungszeitraum von derzeit vier auf acht oder zehn Jahre auszuweiten. Dies käme einer zweiten Mietpreisbremse gleich und entkoppelt die Vergleichsmiete von der Entwicklung der Marktmiete. Ferner haben wir bei der Modernisierungsmieterhöhung die Absenkung der umlagefähigken Kosten von elf auch acht Prozent verhindert und auf dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Wert von zehn Prozent beharrt. Auch haben wir die Einführung eines Wirtschaftlichkeitsgebots bei Modernisierungen abgelehnt, da dies einen unbestimmten Rechtsbegriff darstellt, der das Investitionsrisiko unverhältnismäßig erhöht. Viele weitere Punkte, wie die Ausweitung der sog. „Schonfristregelung“ auch auf den Fall der ordentlichen Kündigung, die das Vorgehen von Vermietern gegen Mietnomaden erschweren würde, könnte man nennen.
Unter dem Strich ist klar: Nur der Wohnungsneubau kann den Wohnungsmarkt entspannen. Staatliche Eingriffe in den Markt können das Problem immer nur abschwächen, aber nicht lösen. Vielmehr kann eine zu weitgehende Verschärfung mietrechtlicher Vorschriften das Vermieten unverhältnismäßig erschweren und ein Zuviel an ordnungsrechtlichen Vorgaben Investitionen verhindern. Im Gegensatz zu unserer politischen Konkurrenz haben CDU und CSU dieses Problem erkannt und stehen daher im Bundestag nicht nur auf der Seite der Mieterinnen und Mieter, sondern auch der Eigentümerinnen und Eigentümer.

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