Visafreiheit ist kein Handelsgut
Die Empfehlung der EU-Kommission steht richtigerweise unter dem Vorbehalt, dass die Türkei alle 72 notwendigen Bedingungen erfüllt. Die Türkei hat es also in der Hand, die Voraussetzungen für die gewünschte Visaliberalisierung zu schaffen. Die Zusammenarbeit in der Flüchtlingskrise ist dabei kein Ersatz für die noch nicht umgesetzten Punkte. Das muss auch bei Drohungen der Türkei, ansonsten das Abkommen aufzukündigen, gelten.
Europa darf seine Rechtsordnung nicht zu Verhandlungen frei geben. Die Fortschritte der Türkei, um die Bedingungen für die Visaliberalisierung zu erfüllen, zeigen, dass wir auf dem richtigen Weg für Europa und die Türkei sind. Falsche Zugeständnisse wären ein fataler Rückschritt.
Weitere Beiträge zu dieser Kategorie:
Entlastung für den Luftverkehr
Diese Woche haben wir im Plenum abschließend die...
Wir machen den Führerschein bezahlbar!
Der Führerschein darf kein Luxus sein! Die...
Apotheken zukunftssicher aufstellen
Am heutigen Freitag beschließt der Bundestag das...
Einführung der elektronischen Fußfessel
Mit der Reform des Gewaltschutzgesetzes setzen...
Kriminalstatistik: die Politikwende wirkt
Anfang der Woche haben Bundesinnenminister...
Antisemitismus auf der Berlinale
Nach den antisemitischen Äußerungen und...
Besucher aus Franken im Bundestag – Was interessiert die Gäste am meisten?
Nürnberger Nachrichten, 12. Februar , Seite 9...
Neue Grundsicherung statt Bürgergeld
Mit der ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur...
Entschärfung des Lieferkettengesetzes
In erster Lesung haben wir uns diese Woche mit...








